Diese Frage stellen sich viele Menschen und das nicht ohne Grund. Hat man zu Hause doch meist einen Laptop, ein Tablet und ein Smartphone oder aber zwei dieser Geräte. Welches Gerät darf man mitnehmen? Wer legt dies fest? Muss ein Gerät bestimmte Voraussetzungen mit sich bringen? Dies und mehr fragt man sich und die Antworten sind gar nicht so leicht.
Alles fängt erst einmal damit an, dass der Arbeitgeber BYOD einführen muss. Dann spricht er mit seinen Mitarbeitern und wird erfragen, welche Geräte vorhanden sind. Manchmal ist nur ein Handy von Wichtigkeit, manchmal aber auch nur der Rechner. Manchmal kann man ruhig mit allen Geräten arbeiten, weil man nicht nur in der Firma arbeitet, sondern auch schon mal in Home Office oder auch zu einem Kunden muss. Und so kann man genau das Gerät mitnehmen, wo man die wichtigen Daten gespeichert hat. Gewisse Sachen kann man mit einem Laptop schneller und besser erarbeiten, manchmal ist man aber mit dem Tablet schneller oder man nutzt kurz und knapp eine App auf dem Handy. Der Chef möchte so agieren, wie es den Mitarbeitern am besten passt und so viele Möglichkeiten offen halten. Der Mitarbeiter darf aber dann nie die Geräte vergessen, die auf der Arbeit wichtig sind und nie die Geräte zu Hause oder im Unternehmen lassen, die bei einem Kundentermin gebraucht werden.
Was nun wie einsetzbar ist, hängt ganz von dem Alter des Gerätes ab. Ein Tablet kann recht viel und so alt sind alle Geräte noch nicht. Bei dem Handy sieht dies schon einmal ganz anders aus, es gibt in der Tat noch Menschen, die ein Handy besitzen, was gar keine Fotos machen kann, keine Apps zulässt oder anderes. Ein solches Handy taugt nicht für BYOD und entweder bekommt man in dem Fall ein Firmengerät oder aber man kauft sich ein neues Handy. Auch ein Laptop/Notebook kann schon so veraltet sein, dass die Firmensoftware und wichtige Daten nicht installiert und bearbeitet werden können. Auch hier muss man entweder auf BYOD verzichten, ein Firmengerät nutzen oder einen neuen Laptop kaufen. Natürlich sind nur wenige Mitarbeiter bereit, nur wegen der Firma neue Geräte auf eigene Kosten zu kaufen. Aber zum Glück haben die meisten Arbeitnehmer doch recht moderne Geräte und müssen außer für die Sicherheitsaspekte nichts mehr installieren oder aktivieren. Wer seine Privatgeräte auf der Firma nutzen kann, hat natürlich den Vorteil, sich dort schneller in Prozesse einzuarbeiten und Fälle leichter bearbeiten zu können. Man muss aber aufpassen, es gibt hier zwei typische Fallen. Die eine wäre die, dass man auch nach Feierabend oder am Wochenende noch beauftragt wird, mal eben schnell etwas zu erarbeiten: Man muss also festlegen, dass man zu seinen freien Zeiten genau das nicht tun wird. Zur Not kann man auch die Firmennummer auf dem Handy stumm schalten, um nicht doch schwach zu werden und bei seinem Chef auch deutlich machen, dass man nicht bereit ist, Überstunden zu machen, wen man sich nicht mehr in der Firma befindet. Auf der anderen Seite kann BYOD auch den Nachteil mit sich bringen, dass man selbst mal eben schnell noch etwas abarbeiten möchte, was man in der Woche oder am Tag nicht geschafft hat. So manche Leute finden den Absprung nicht und arbeiten dann immer mehr in der Freizeit und das ist so nicht gewünscht. Von daher muss man alle Punkte abwägen und sich fragen, ob BYOD wirklich in Frage kommt. Oder man sperrt zur Not alle Geräte nach Feierabend und zum Wochenende weg, wobei BYOD dann aber wieder nicht sonderlich viel Freude bereiten wird! Man muss also lernen, Freizeit und Beruf zu trennen!
Vertiefung: Kann ich eigentlich jedes Gerät für BYOD mit in die Firma bringen
Aus „Kann ich eigentlich jedes Gerät für BYOD mit in die Firma bringen“ lässt sich mehr gewinnen als eine Momentaufnahme. Die nachfolgende Vertiefung ordnet für Updatepfad ein, welche Annahmen geprüft und welche Konsequenzen organisatorisch sauber umgesetzt werden sollten.
Kann ich eigentlich jedes Gerät für BYOD mit in die Firma bringen – Wirksamkeit praktisch fassen
Beim Aspekt „Kann ich eigentlich jedes Gerät für BYOD mit in die Firma bringen“ hilft ein enger Blick auf Entscheidung und Betriebswirkung: Es ist zu klären, ob die Maßnahme das beabsichtigte Risiko oder Ergebnis tatsächlich verändert. Beim Schwerpunkt „Kann ich eigentlich jedes Gerät für BYOD mit in die Firma bringen“ geht es um mobile Plattformen, Container, Apps und ihre betriebliche Einbindung sowie um den Bezug zu „Schnittstellen“; zu entscheiden ist, welche technische Abgrenzung dauerhaft administrierbar und herstellerunabhängig genug ist. Als fachliche Leitplanke gilt: Eine gute Produktfunktion löst nur den Teil des Problems (hier bezogen auf „Versionswechsel“), für den sie technisch ausgelegt wurde. Ein schlanker, aber wirksamer Ansatz lautet: Design, Ausführung und Wirkung getrennt beurteilen; im Fokus steht dabei „Updatepfad“. Der vorgesehene Nachweis lautet: eine Wirkungsprüfung mit Gegenbeispiel und Folgemaßnahme; im Fokus steht dabei „Plattformarchitektur“. Als Messperspektive dient: Fehlkonfigurationen, Supportaufwand, Updateverzug, Plattformausnahmen und Zeit bis zur Wiederherstellung; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Plattformarchitektur“. Aus den vorhandenen Kommentaren lässt sich besonders der Punkt „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“ aufnehmen; im Fokus steht dabei „Versionswechsel“. Aus der Perspektive „Schnittstellen“ entsteht daraus eine konkrete Rückfrage an die Umsetzung; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Versionswechsel“.
Lizenzen im Blick: Updatepfad
Der Ausgangspunkt dieses Beitrags führt beim Aspekt „Schnittstellen“ zu einer klaren Prüffrage: Es ist zu klären, ob private und geschäftliche Nutzung vom Nutzungsrecht gedeckt sind. Beteiligt sind hier vor allem Architektur, Endgerätebetrieb, Support, Informationssicherheit, Einkauf und Anwendungsverantwortliche; ihre Perspektiven treffen beim Aspekt „Updatepfad“ unmittelbar aufeinander; als Bezugspunkt dient „Plattformarchitektur“. Die gewählte Lösung muss auch dann tragen, wenn eine Produktfunktion mit einem vollständigen Betriebsmodell verwechselt wird oder nach einem Update ihre Wirkung verliert – betrachtet im Kontext „Betriebsverantwortung“. Im Regelbetrieb wird folgender Punkt verankert: Lizenztyp, Nutzerkreis, Gerät, Übertragbarkeit und Beendigung prüfen. Ob der Ansatz trägt, wird an folgendem Ergebnis geprüft: ein Lizenznachweis bis zum Entzug oder zur Neuvergabe; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Betriebsverantwortung“. Die Ergebnisbeobachtung richtet sich auf: der Zusammenhang zwischen „Schnittstellen“ und „Updatepfad“. Im Managementdialog muss beim Aspekt „Schnittstellen“ erkennbar bleiben, welche Unsicherheit akzeptiert und welche aktiv reduziert wird.
Was „Hersteller-Support“ für Identität und Zugriff bedeutet im Kontext Versionswechsel
Eine nüchterne Fortführung trennt bei „Hersteller-Support“ den damaligen Anlass von der bleibenden Organisationsfrage: Es ist zu klären, wie Person, Gerät und Berechtigung vor einem Zugriff zusammen bewertet werden. Als belastbare Grundlage dienen Architekturentscheidung, unterstützte Versionen, Konfigurationsbaseline, Tests, Abhängigkeiten und Ausstiegsweg; für den Aspekt „Hersteller-Support“ muss ihre Herkunft nachvollziehbar bleiben. Die Entscheidung über „Interoperabilität“ sollte deshalb ausdrücklich festhalten, welche technische Abgrenzung dauerhaft administrierbar und herstellerunabhängig genug ist. Statt einer neuen Parallelstruktur genügt zunächst: Zugriff an Identität, Kontext und Gerätezustand koppeln; als Bezugspunkt dient „Ausstiegsweg“. Überprüfbar wird der Schritt durch folgendes Ergebnis: Protokolle über Erteilung, Nutzung, Entzug und Ausnahme; bezogen auf „Geräteverwaltung“ ist die konkrete Ausprägung separat zu entscheiden. Relevant bleibt dabei: die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „die Grenze zwischen privaten und geschäftlichen Interessen“; als Bezugspunkt dient „Geräteverwaltung“. Der Diskussionsaspekt „die Grenze zwischen privaten und geschäftlichen Interessen“ ergänzt die Betrachtung sinnvoll, weil er „Interoperabilität“ mit der tatsächlichen Anwendung verknüpft.
Supportmatrix – Pilot praktisch fassen
Praktisch relevant wird „Supportmatrix“ dort, wo Verantwortung und Ergebnis zusammenkommen: Es ist zu klären, welche offene Annahme in kleinem Rahmen geprüft werden soll. Die alltagstaugliche Übersetzung für „Supportmatrix“ lautet: Plattformwahl, Konfiguration und Betriebsverantwortung werden als zusammenhängende Entscheidung dokumentiert; der Belastungstest erfolgt mit Blick auf „Geräteverwaltung“. Damit wird zugleich die Grenze beim Aspekt „Ausstiegsweg“ sichtbar: Eine gute Produktfunktion löst nur den Teil des Problems (hier bezogen auf „Konfigurationsprofil“), für den sie technisch ausgelegt wurde. Die praktische Konsequenz heißt: Erfolg, Abbruch, Beobachtungszeitraum und Übertragungskriterium vorab bestimmen; der konkrete Prüfmaßstab wird aus „Kann ich eigentlich jedes Gerät für BYOD mit in die Firma bringen“ abgeleitet. Der Prüfpfad endet nicht beim Dokument; für „Schnittstellen“ ist das Ergebnis gesondert festzuhalten. Als Verbindung zwischen Nachweis und Messung dienen: ein Pilotprotokoll mit Ergebnis und bewusster Folgeentscheidung; Fehlkonfigurationen, Supportaufwand, Updateverzug, Plattformausnahmen und Zeit bis zur Wiederherstellung; für „Schnittstellen“ ist das Ergebnis gesondert festzuhalten. Im Managementdialog muss beim Aspekt „Supportmatrix“ erkennbar bleiben, welche Unsicherheit akzeptiert und welche aktiv reduziert wird.
Updatepfad – Architektur praktisch fassen
Die fachliche Vertiefung von „Updatepfad“ beginnt nicht mit einer weiteren Methode, sondern mit einer Grenze: Es ist zu klären, wie Komponenten, Schnittstellen und Vertrauensgrenzen zusammenspielen. Kritisch wird die Lage insbesondere dann, wenn eine Produktfunktion mit einem vollständigen Betriebsmodell verwechselt wird oder nach einem Update ihre Wirkung verliert – betrachtet im Kontext „Geräteverwaltung“. Für die beteiligten Rollen – Architektur, Endgerätebetrieb, Support, Informationssicherheit, Einkauf und Anwendungsverantwortliche – braucht der Aspekt „Updatepfad“ daher einen vorab geklärten Entscheidungsweg; als Bezugspunkt dient „Hersteller-Support“. Ein schlanker, aber wirksamer Ansatz lautet: Datenweg, Identität, Administration und Ausfallverhalten als Gesamtbild prüfen; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Supportmatrix“. Der vorgesehene Nachweis lautet: eine freigegebene Architektur mit getesteten Annahmen; der Prüfkontext ist hier „Updatepfad“. Als Messperspektive dient: der Zusammenhang zwischen „Updatepfad“ und „Kann ich eigentlich jedes Gerät für BYOD mit in die Firma bringen“. Die Leserperspektive auf „Messbarkeit und nachgewiesene Wirkung“ schärft den Blick dafür, ob „Kann ich eigentlich jedes Gerät für BYOD mit in die Firma bringen“ nur beschrieben oder tatsächlich gesteuert wird.
Integration als Konsequenz aus „Plattformarchitektur“
Praktisch relevant wird „Plattformarchitektur“ dort, wo Verantwortung und Ergebnis zusammenkommen: Es ist zu klären, welcher bestehende Prozess den neuen Prüfschritt sinnvoll aufnehmen kann. Folgende Messperspektive zeigt, ob sich der Aspekt „Plattformarchitektur“ tatsächlich verbessert oder nur formell bearbeitet wurde: Fehlkonfigurationen, Supportaufwand, Updateverzug, Plattformausnahmen und Zeit bis zur Wiederherstellung. Für „Supportmatrix“ bleibt dabei verbindlich: Eine gute Produktfunktion löst nur den Teil des Problems (hier bezogen auf „Geräteverwaltung“), für den sie technisch ausgelegt wurde. Der nächste Arbeitsschritt lautet: Beschaffung, Berechtigung, Änderung oder Offboarding gezielt erweitern. Überprüfbar wird der Schritt durch folgendes Ergebnis: ein eingebetteter Kontrollpunkt ohne parallelen Sonderprozess; die Umsetzung wird dabei an „Interoperabilität“ gespiegelt. Relevant bleibt dabei: die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“; bezogen auf „Interoperabilität“ ist die konkrete Ausprägung separat zu entscheiden. Der gewählte Weg sollte sich außerdem umkehren lassen, falls die Annahmen zu „Supportmatrix“ später nicht mehr tragen; als Bezugspunkt dient „Betriebsverantwortung“.
Als Abschluss für Kann ich eigentlich jedes Gerät für BYOD mit in die Firma bringen genügen drei verbindliche Antworten zu Schnittstellen: Wer entscheidet über Hersteller-Support, woran wird Wirkung bei Supportmatrix erkannt und welcher Auslöser führt zur erneuten Prüfung? Sind diese Punkte geklärt, wird aus dem historischen Impuls zu Updatepfad eine belastbare Arbeitsgrundlage.