Die in den vorherigen Blogeinträgen dargestellten Verknüpfungen zu den Forschungshypothesen sollen hier noch einmal zusammengefasst werden.
Die erste Hypothese, welche besagt, dass Bring your own Device mittelständischen Unternehmen in Deutschland keinerlei quantifizierbaren Nutzen bringt, bestätigt sich. Dies wird deutlich im der Auswertung des letzten Teils des Fragebogens, in welchem nach verschiedenen Nutzen gefragt wird. Hier spiegelt sich dar, dass ein finanzieller Nutzen kaum oder gar nicht vorhanden ist. Allerdings hat dieser bei den befragten Unternehmen auch nur einen geringen Stellwert, wichtiger ist den Unternehmen die nur schwierig messbare Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterproduktivität. Dennoch ist dies auch ein wichtiger Vorteil für IT Consumerization, denn wenn Mitarbeiter zufrieden sind, wirkt sich dies meist auch auf die Arbeitsqualität aus. Allerdings kann die Steigerung der Mitarbeiterproduktivität auch weitere Gründe haben, die unter Umständen zur gleichen Zeit eingetreten sind, wie die Einführung von Bring your own Device. Daher ist sie nicht quantifizierbar.
Bei der Einführung von ByoD sind in Deutschland eine Menge rechtliche und sicherheitstechnische Bedingungen zu beachten. Auch diese schmälern den quantifizierbaren Nutzen von IT Consumerization. Da mehr als der Hälfte der Teilnehmer Informationssicherheitstechnische und rechtliche Schwierigkeiten auftraten wird bestätig, dass die IT Strategie ByoD aufgrund der rechtlichen Bedingungen an die Informationssicherheit keinen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Daher sollte die Entscheidung zur Einführung von Bring your own Device gut überlegt und geplant werden, damit keine unterwarteten Schwierigkeiten auf das Unternehmen zukommen. Dies setzt voraus, dass sich ein Unternehmen weitestgehend mit den rechtlichen Bedingungen auskennt, sowie Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet, damit kein unerwünschter Zugriff auf Unternehmens- und Privatdaten erfolgen kann.
Wie bereits erwähnt, ist die Mitarbeiterzufriedenheit ein wichtiger Faktor für den Einsatz von ByoD, daher habe ich untersucht, inwiefern Digital Natives bei der Unternehmenswahl darauf achten, ob ByoD angeboten wird. Ergebnis der empirischen Untersuchung war, dass jüngere Mitarbeiter ByoD zwar eher annehmen, als ihre älteren Kollegen, jedoch würden die wenigsten ein Unternehmen aus diesem Grund bei der Arbeitsplatzwahl vorziehen. Dies widerlegt die Hypothese. Auch sehen die Mitarbeiter aller Altersgruppen gleichermaßen eine Gefahr in der Vermischung von Berufs- und Privatleben. Dennoch wird IT Consumerization akzeptiert und angenommen.
Vertiefung: Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 4
„Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 4“ setzt einen klaren historischen Ausgangspunkt. Die Ergänzung trennt diesen Anlass anhand von Datenquelle von den Fragen, die für Entscheidungen, Betrieb und Kontrolle weiterhin relevant sind.
Szenario ohne blinden Fleck bei „Verantwortlichkeit“
Der konkrete Nutzen von „BYOD steuern – Teil 4“ zeigt sich erst, wenn eine offene Annahme überprüft wird: Es ist zu klären, welcher konkrete Ablauf Nutzen und Risiko gleichzeitig sichtbar macht. Beim Schwerpunkt „BYOD steuern – Teil 4“ geht es um Strategie, Zielsystem und ausgewogene Kennzahlen sowie um den Bezug zu „Verantwortlichkeit“; zu entscheiden ist, welche Ursache-Wirkungs-Annahme eine Kennzahl oder Initiative tatsächlich trägt. Die Gegenprobe lautet deshalb: Eine Kennzahl verdichtet Beobachtung, darf aber die dahinterliegende Entscheidung nicht ersetzen. Für die belastbare Umsetzung gilt als Auftrag: Auslöser, Beteiligte, Entscheidungen und Folgen Schritt für Schritt durchspielen; bezogen auf „Ursache-Wirkungs-Annahme“ ist die konkrete Ausprägung separat zu entscheiden. Überprüfbar wird der Schritt durch folgendes Ergebnis: ein getesteter Fall mit erkannten Lücken; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Messdefinition“. Relevant bleibt dabei: Zielbeitrag, Prognosegüte, Entscheidungszeit, Maßnahmenwirkung und Qualität der zugrunde liegenden Daten. Aus den vorhandenen Kommentaren lässt sich besonders der Punkt „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“ aufnehmen; für den Aspekt „Initiativenportfolio“ wird daraus ein eigener Prüfschritt. Aus der Perspektive „Verantwortlichkeit“ entsteht daraus eine konkrete Rückfrage an die Umsetzung.
Gegenposition als Konsequenz aus „Verantwortlichkeit“
Eine nüchterne Fortführung trennt bei „Verantwortlichkeit“ den damaligen Anlass von der bleibenden Organisationsfrage: Es ist zu klären, welches stärkste sachliche Argument gegen die bevorzugte Lösung spricht. Beteiligt sind hier vor allem Geschäftsleitung, Bereichsverantwortliche, Controlling, Governance-Funktionen und Umsetzungsteams; ihre Perspektiven treffen beim Aspekt „Ursache-Wirkungs-Annahme“ unmittelbar aufeinander. Die gewählte Lösung muss auch dann tragen, wenn ein positiver Messwert Fortschritt suggeriert (hier bezogen auf „Prognosegüte“), obwohl Zielbeitrag oder Risikolage sich nicht verbessert haben. Der nächste Arbeitsschritt lautet: Gegenargumente nicht abwehren, sondern als Belastungstest verwenden; die Umsetzung wird dabei an „Zielkonflikt“ gespiegelt. Der Prüfpfad endet nicht beim Dokument; der konkrete Prüfmaßstab wird aus „Prognosegüte“ abgeleitet. Als Verbindung zwischen Nachweis und Messung dienen: eine dokumentierte Abwägung mit verbleibender Unsicherheit; der Zusammenhang zwischen „Verantwortlichkeit“ und „Ursache-Wirkungs-Annahme“. Im Managementdialog muss beim Aspekt „Verantwortlichkeit“ erkennbar bleiben, welche Unsicherheit akzeptiert und welche aktiv reduziert wird.
Priorisierung als Konsequenz aus „Datenquelle“
Praktisch relevant wird „Datenquelle“ dort, wo Verantwortung und Ergebnis zusammenkommen: Es ist zu klären, welche Lücke zuerst behandelt werden muss und warum. Als belastbare Grundlage dienen Zielbild, Messdefinition, Datenquelle, Verantwortlichkeit, Schwellenwert und dokumentierte Managemententscheidung; für den Aspekt „Datenquelle“ muss ihre Herkunft nachvollziehbar bleiben. Die Entscheidung über „Zielkonflikt“ sollte deshalb ausdrücklich festhalten, welche Ursache-Wirkungs-Annahme eine Kennzahl oder Initiative tatsächlich trägt. Für den nächsten Review wird vereinbart: Kritikalität, Exposition, Umsetzbarkeit und Abhängigkeiten gemeinsam gewichten; der Belastungstest erfolgt mit Blick auf „Zielbeitrag“. Der vorgesehene Nachweis lautet: eine begründete Reihenfolge statt einer unverbundenen Maßnahmenliste; für „Managementdialog“ ist das Ergebnis gesondert festzuhalten. Als Messperspektive dient: die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „die Grenze zwischen privaten und geschäftlichen Interessen“; der konkrete Prüfmaßstab wird aus „Managementdialog“ abgeleitet. Die bisherige Diskussion liefert mit „die Grenze zwischen privaten und geschäftlichen Interessen“ einen zusätzlichen Prüfstein; er sollte mit „Zielkonflikt“ verbunden und nicht isoliert bewertet werden.
Verantwortung: Schwellenwert
Der Ausgangspunkt dieses Beitrags führt beim Aspekt „Schwellenwert“ zu einer klaren Prüffrage: Es ist zu klären, wer freigibt, betreibt, kontrolliert und bei Abweichungen entscheidet. Die alltagstaugliche Übersetzung für „Schwellenwert“ lautet: Ziele, Messgrößen und vorgesehene Reaktionen werden als zusammenhängende Steuerungslogik beschrieben. Damit wird zugleich die Grenze beim Aspekt „Zielbeitrag“ sichtbar: Eine Kennzahl verdichtet Beobachtung, darf aber die dahinterliegende Entscheidung nicht ersetzen. Ein schlanker, aber wirksamer Ansatz lautet: Entscheidungs-, Ausführungs- und Kontrollrolle auseinanderhalten; „BYOD steuern – Teil 4“ liefert dafür den praktischen Anwendungsfall. Die Dokumentation hält zwei Dinge fest – eine schlanke Zuordnung für Normalfall und Eskalation; zusätzlich sichtbar wird: Zielbeitrag, Prognosegüte, Entscheidungszeit, Maßnahmenwirkung und Qualität der zugrunde liegenden Daten. Der gewählte Weg sollte sich außerdem umkehren lassen, falls die Annahmen zu „Zielbeitrag“ später nicht mehr tragen.
Wirksamkeit im Blick: BYOD steuern – Teil 4
Beim Aspekt „Ursache-Wirkungs-Annahme“ hilft ein enger Blick auf Entscheidung und Betriebswirkung: Es ist zu klären, ob die Maßnahme das beabsichtigte Risiko oder Ergebnis tatsächlich verändert. Das relevante Negativszenario entsteht, wenn ein positiver Messwert Fortschritt suggeriert (hier bezogen auf „Managementdialog“), obwohl Zielbeitrag oder Risikolage sich nicht verbessert haben. Für die beteiligten Rollen – Geschäftsleitung, Bereichsverantwortliche, Controlling, Governance-Funktionen und Umsetzungsteams – braucht der Aspekt „Ursache-Wirkungs-Annahme“ daher einen vorab geklärten Entscheidungsweg. Statt einer neuen Parallelstruktur genügt zunächst: Design, Ausführung und Wirkung getrennt beurteilen; der Belastungstest erfolgt mit Blick auf „Schwellenwert“. Überprüfbar wird der Schritt durch folgendes Ergebnis: eine Wirkungsprüfung mit Gegenbeispiel und Folgemaßnahme; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „Ursache-Wirkungs-Annahme“ konkretisiert. Relevant bleibt dabei: der Zusammenhang zwischen „Ursache-Wirkungs-Annahme“ und „BYOD steuern – Teil 4“. Der Diskussionsaspekt „Kosten, Aufwand und eine faire Verteilung“ ergänzt die Betrachtung sinnvoll, weil er „BYOD steuern – Teil 4“ mit der tatsächlichen Anwendung verknüpft.
Messgröße ohne blinden Fleck bei „Schwellenwert“
Der nächste sinnvolle Schritt für „Messdefinition“ trennt Aussage, Voraussetzung und Konsequenz voneinander: Es ist zu klären, welcher Wert eine konkrete Reaktion auslösen kann. Folgende Messperspektive zeigt, ob sich der Aspekt „Messdefinition“ tatsächlich verbessert oder nur formell bearbeitet wurde: Zielbeitrag, Prognosegüte, Entscheidungszeit, Maßnahmenwirkung und Qualität der zugrunde liegenden Daten. Für „Schwellenwert“ bleibt dabei verbindlich: Eine Kennzahl verdichtet Beobachtung, darf aber die dahinterliegende Entscheidung nicht ersetzen. Operativ folgt daraus: Definition, Quelle, Schwelle, Eigentümer und Konsequenz gemeinsam festlegen; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Initiativenportfolio“. Der Prüfpfad endet nicht beim Dokument; als Bezugspunkt dient „Zielkonflikt“. Als Verbindung zwischen Nachweis und Messung dienen: eine Kennzahl mit erklärbarer Datenherkunft und Entscheidung; die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“. Beim Aspekt „Schwellenwert“ ist nicht die Menge der Aktivitäten entscheidend, sondern die erkennbare Veränderung des Ergebnisses.
Umsetzungsfolge als Konsequenz aus „Initiativenportfolio“
Der Ausgangspunkt dieses Beitrags führt beim Aspekt „Initiativenportfolio“ zu einer klaren Prüffrage: Es ist zu klären, welche Abhängigkeit vor dem nächsten Schritt gelöst werden muss. Beim Schwerpunkt „Initiativenportfolio“ geht es um Strategie, Zielsystem und ausgewogene Kennzahlen sowie um den Bezug zu „Initiativenportfolio“; zu entscheiden ist, welche Ursache-Wirkungs-Annahme eine Kennzahl oder Initiative tatsächlich trägt. Die Grenze der Betrachtung bleibt eindeutig: Eine Kennzahl verdichtet Beobachtung, darf aber die dahinterliegende Entscheidung nicht ersetzen. Die praktische Konsequenz heißt: Arbeitspakete nach Entscheidungsfähigkeit statt nach Dokumenttypen ordnen; die Umsetzung wird dabei an „Kurskorrektur“ gespiegelt. Für Audit und Führung reicht Aktivität nicht aus; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Zielbeitrag“. Benötigt wird folgender Nachweis: eine kurze Folge aus Ergebnis, Verantwortlichem und Abnahmekriterium; bewertet wird außerdem: Zielbeitrag, Prognosegüte, Entscheidungszeit, Maßnahmenwirkung und Qualität der zugrunde liegenden Daten. Der Diskussionsaspekt „Tests und Lernen aus erkannten Abweichungen“ ergänzt die Betrachtung sinnvoll, weil er „Initiativenportfolio“ mit der tatsächlichen Anwendung verknüpft.
Als Abschluss für BYOD steuern – Teil 4 genügen drei verbindliche Antworten zu Verantwortlichkeit: Wer entscheidet über Datenquelle, woran wird Wirkung bei Schwellenwert erkannt und welcher Auslöser führt zur erneuten Prüfung? Sind diese Punkte geklärt, wird aus dem historischen Impuls zu Ursache-Wirkungs-Annahme eine belastbare Arbeitsgrundlage.