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Was wirklich hilft – Sicherheitsmaßnahmen mit Wirkung

Was wirklich hilft – Sicherheitsmaßnahmen mit Wirkung

In der Informationssicherheit gibt es unzählige Maßnahmen, Frameworks, Tools und Methoden. Wer sich in der Fachliteratur oder auf Messen umschaut, könnte glauben, dass es für jedes Risiko ein eigenes, hochspezialisiertes Werkzeug gibt – und dass man am besten alles gleichzeitig einführt. In der Realität haben Unternehmen jedoch begrenzte Ressourcen. Zeit, Budget und personelle Kapazitäten sind endlich. Deshalb ist die entscheidende Frage: Welche Maßnahmen bringen tatsächlich den größten Sicherheitsgewinn? Die Antwort darauf ist nicht immer offensichtlich, denn nicht alles, was technisch beeindruckend klingt, wirkt auch im Alltag nachhaltig. Wirkungsvolle Sicherheitsmaßnahmen sind solche, die messbar Risiken reduzieren, praxistauglich sind und langfristig Bestand haben. Sie kombinieren technische, organisatorische und personelle Komponenten – und sie sind so gestaltet, dass sie von den Menschen in der Organisation verstanden, akzeptiert und gelebt werden.

Risikobasierter Start: zuerst verstehen, dann entscheiden

Ein zentrales Merkmal wirksamer Sicherheitsmaßnahmen ist ihr Bezug zu konkreten Risiken. Sicherheitsarbeit beginnt nicht mit dem Einkauf neuer Technologie, sondern mit einer sauberen Risikoanalyse. Diese zeigt, welche Bedrohungen für die eigenen Systeme, Daten und Prozesse tatsächlich relevant sind. Erst danach sollte entschieden werden, welche Maßnahmen am besten geeignet sind, diese Risiken zu reduzieren. Wer ohne diese Grundlage agiert, läuft Gefahr, Ressourcen in Schutzmechanismen zu investieren, die zwar modern wirken, aber an den tatsächlichen Schwachstellen vorbeigehen. Das klassische Gegenbeispiel: Ein Unternehmen investiert in eine teure KI-gestützte Angriffserkennung, übersieht aber, dass sensible Daten unverschlüsselt in einer Cloud gespeichert werden. Das ist, als würde man eine Alarmanlage installieren, aber die Haustür unverschlossen lassen.


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NIS2 und Haftungsrisiken – Klarheit schaffen

NIS2 und Haftungsrisiken – Klarheit schaffen

Mit der NIS2-Richtlinie rückt ein Aspekt besonders in den Fokus, der in vielen Unternehmen bisher unterschätzt wurde: die persönliche Haftung von Führungskräften. Während Cybersicherheit früher zu oft als „IT-Thema“ betrachtet wurde, macht NIS2 unmissverständlich klar: Die Verantwortung liegt an der Spitze – und sie lässt sich nicht delegieren. Das verändert Entscheidungswege, Prioritäten und auch die Art, wie über Risiken gesprochen wird.

Im Kern verpflichtet NIS2 Unternehmensleitungen, angemessene (und nachweisbar wirksame) Sicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen zu etablieren, deren Umsetzung zu überwachen und ausreichende Ressourcen bereitzustellen. Unterbleibt dies, drohen nicht nur Unternehmenssanktionen, sondern auch persönliche Konsequenzen – zivilrechtlich, aufsichtsrechtlich und in Extremfällen strafrechtlich. Dieser Beitrag erklärt den rechtlichen Rahmen, typische Haftungsfallen, praxisnahe Schutzmechanismen und liefert konkrete Vorlagen, wie Leitungsgremien ihre Sorgfaltspflichten geordnet wahrnehmen und belegen können.


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MaGO: Das stille Schwergewicht unter den Aufsichtsregeln

MaGO: Das stille Schwergewicht unter den Aufsichtsregeln

In der Welt der Finanzaufsicht kennen viele die großen Namen: MaRisk, DORA, EBA-Guidelines. Doch eine Vorgabe steht oft im Schatten und wird dennoch für bestimmte Unternehmen immer wichtiger: MaGO – die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation. Gerade Versicherungsunternehmen und Pensionskassen neigen dazu, MaGO als „weniger kritisch“ einzustufen, weil sie im Vergleich zu MaRisk oder DORA weniger öffentlich diskutiert wird. Das ist ein gefährlicher Trugschluss: MaGO greift tief in die Organisations-, Steuerungs- und Entscheidungsprozesse ein. Wer hier unvorbereitet ist, steht bei einer BaFin-Prüfung schnell im Erklärungsnotstand – selbst dann, wenn die operative Praxis „eigentlich funktioniert“.

Dieser Beitrag zeigt, warum MaGO oft unterschätzt wird, welche Pflichten und Nachweise sie konkret mit sich bringt, wie sie mit anderen Regelwerken zusammenspielt (MaRisk VA, VAIT, EIOPA-Leitlinien, DORA) und wie Sie MaGO effizient und prüfungssicher in Ihre Governance integrieren.


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NIS2 verstehen: Die größten Stolpersteine

NIS2 verstehen: Die größten Stolpersteine

Die neue NIS2-Richtlinie gilt als Meilenstein in der europäischen Cybersicherheitsgesetzgebung. Sie weitet den Anwendungsbereich deutlich aus, erhöht die Anforderungen und sieht spürbare Sanktionen vor. Für viele Unternehmen ist NIS2 jedoch nicht nur eine regulatorische Vorgabe, sondern auch eine ernsthafte organisatorische und technische Herausforderung. Denn zwischen dem Verständnis der Richtlinie und ihrer praktischen Umsetzung liegen oft Welten. Viele starten motiviert, geraten aber auf halber Strecke ins Stocken – nicht aus bösem Willen, sondern weil die Stolpersteine dort liegen, wo man sie zunächst gar nicht vermutet.

Dieser Beitrag zeigt die häufigsten Fallstricke, erklärt, warum sie gefährlich sind, und beschreibt konkrete Gegenmaßnahmen. Ziel ist, NIS2 nicht nur als Pflicht zu betrachten, sondern als Chance, die eigene Cyber-Resilienz nachhaltig zu stärken – mit klaren Verantwortlichkeiten, gelebten Prozessen und belastbaren Nachweisen.


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NIS2 – Was jetzt auf Unternehmen zukommt

NIS2 – Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Die EU verschärft ihre Anforderungen an die IT-Sicherheit – und zwar deutlich. Mit der NIS2-Richtlinie tritt ab Ende 2024 ein Regelwerk in Kraft, das für viele Unternehmen zum ersten Mal echte gesetzliche Pflichten im Bereich Cybersicherheit mit sich bringt. Die ursprüngliche NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 war ein erster Schritt in Richtung mehr Resilienz gegen Cyberangriffe, wurde jedoch in vielen Mitgliedstaaten zu zögerlich umgesetzt. Die Unterschiede zwischen den Ländern waren groß, und viele kritische Branchen blieben außen vor. NIS2 will genau das ändern: einheitliche Standards in ganz Europa schaffen, den Anwendungsbereich massiv erweitern und bei Verstößen spürbare Konsequenzen durchsetzen.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer bisher dachte, nicht zu den „klassischen“ Betreibern kritischer Infrastrukturen zu gehören, könnte jetzt überraschend feststellen, dass er doch betroffen ist. Der Geltungsbereich wurde so ausgeweitet, dass nicht nur Stromversorger oder Krankenhäuser, sondern auch IT-Dienstleister, Logistikunternehmen, Lebensmittelproduzenten oder Betreiber von Online-Plattformen in den Fokus rücken. Die Umsetzungsfrist läuft am 17. Oktober 2024 ab – wer bis dahin nicht vorbereitet ist, riskiert Bußgelder, Aufsichtsmaßnahmen und Reputationsschäden. Gleichzeitig eröffnet NIS2 die Chance, Sicherheit strukturiert auf ein neues Niveau zu heben – mit messbarem Nutzen für Betrieb, Kundenvertrauen und Krisenfestigkeit.


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