Heutzutage ist es für die meisten Mitarbeiter völlig normal privat angeschaffte Smartphones und Tablet auch für dienstlich Zwecke einzusetzen. Dies ist einfach praktisch, sowohl für Angestellte als auch für Chefs. Dies zeigt auch eine Untersuchung der BITKOM (Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) unter berufstätigen Deutschen. Auch wenn es für beide Seiten einfach und praktisch ist, wird hierbei das Risiko zu oft übersehen.
Das eigene Mobiltelefon kann man nahezu blind bedienen, wozu also noch zwischen privatem und beruflichem Nutzen unterscheiden? So kann man unterwegs schnell auf Firmendaten wie Adressen, Handbücher und Formulare zugreifen und gleichzeitig für die nächste Urlaubsreise recherchieren. Insbesondere E-Mails, die von demselben Handy von unterschiedlichen Konten und Kennungen verschickt und empfangen werden können, sind hier beliebt. Sicherlich würde sich hier ein Firmenhandy anbieten, aber weshalb sollte man zwei Geräte mitschleppen? Das Unternehmen muss nichts kaufen, verwalten, den Mitarbeiter nicht in die Geräte einweisen und sich um vieles mehr nicht mehr kümmern. So wird das Smartphone erst richtig smart.
Smart mag das sein, aber im Normalfall nicht wirklich clever. Nämlich dann, wenn der Chef nicht mehr Herr über seine Daten ist, die beispielsweise in lokalen E-Mail Kopien auf dem privaten Smartphone vorhanden sind. Dies kann jedoch schneller eintreffen, als die meisten sich dies planerisch vorstellen. Geht das Mobiltelefon verloren - durch Versehen oder Diebstahl - kann es notwendig sein, dass der Inhalt des Smartphones aus der Ferne gelöscht werden muss, um zu verhindern das Dritte an geschäftskritische Daten kommen. Bei diesem Fernlöschen kann dann nicht zwischen privaten und dienstlichen Daten unterschieden werden. Die Löschung privater Daten ohne explizites Einverständnis kann zu massiven rechtlichen Problemen führen.
Auf der anderen Seite ist der Chef ist auch nicht Eigentümer des Mobiltelefons. Er hat somit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein rechtlichen Anspruch auf die darauf gespeicherten Daten. Vielleicht wird der Mitarbeiter auch anführen können, das geschäftliche Kontakte inzwischen sogar private geworden sind. Hierfür können sich also unangenehme arbeitsrechtliche Streitigkeiten ergeben, die weder clever noch smart sein dürften .
Es gibt technische Konzepte, um solche Szenarien zu optimieren, dennoch ist es nach wie vor am sichersten die Nutzung privater Geräte zu untersagen. Anderenfalls muss sich das Unternehmen um Lösungen für die Nutzung eigener Geräte durch Mitarbeiter aus technischer, organisatorischer und rechtlicher Sicht dringend kümmern.