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FACHARTIKEL / IT

Stinkt der Fisch von Kopfe her?

Stinkt der Fisch von Kopfe her? Stinkt der Fisch von Kopfe her?

Der im Volksmund oft zitierte Spruch "Der Fisch stinkt vom Kopfe her", lässt sich sehr stark auch im Bereich des Trends "Bring Your Own Device (BYOD)" beobachten. Viele aktuelle Studien nennen immer wieder die (jüngeren) Mitarbeiter im Unternehmen als Treiber der BYOD-Initiativen heraus. Die Generation facebook oder auch als die Digital Natives Bezeichneten wollen und brauchen angeblich Ihre eigenen elektronischen Geräte (Devices), wie Smartphone oder auch das Tablet,  um produktiv und mit Leidenschaft bei der Arbeit zu sein. Da sie die digitale Ubiquität gewohnt sind, möchten sie dies auch im dienstlichen Umfeld nicht missen. Die primär auf Homogenität und Sicherheit ausgerichtete Firmen-IT kann diesen Wunsch angeblich nicht erfüllen.

Dennoch lässt sich immer öfter beobachten, dass BYOD eher bei dem höheren Management beginnt, die eben "gleicher als die Gleichen" sind und für sich immer Sonderfälle in Anspruch nehmen. So möchte gerade die Führungsmanschaft mit dem schicke (private) iPhone oder iPad auf das Firmennetz zugreifen können und E-Mails und Kalendereinträge bearbeiten. Diesem Wunsch wird dann auf Grund der dienstlichen Position von der IT oftmals als Sonderlösung nachgekommen, da man denen „von da Oben“ das nicht verwehren kann. Mit solchen

Dies zeigt auch die aktuelle Untersuchung im Rahmen der Leseranalyse Entscheidungsträger 2013 in Wirtschaft und Verwaltung (LAE), die jährlich Erhebung unter Selbstständigen, Freiberuflern, leitenden Angestellten und höheren Beamten. Die Zielgruppe umfasst laut dieser Definition rund 2,71 Millionen Personen in leitender Position. Auch wenn diese Studie primär die analoge und digitale Mediennutzung von Führungskräften ermittelt, so zeigt durch die Erweiterung der Fragenkataloges um die Crossmedia-Reichweite, dass über 50 Prozent der Führungskräfte auf private Device für den dienstlich induzierten Medienkonsum zurückgreifen. Zugrunde liegt ihr die Nutzung einzelner digitaler Kanäle auf Wochenbasis. So kommt alleine der Spiegel via iPad auf 50 Prozent Nutzeranteil.

Weitere Informationen zur LAE-Studie 2013 von dem Verlagshausverband Gruner&Jahr finden Sie hier.

Vertiefung: Stinkt der Fisch von Kopfe her

„Stinkt der Fisch von Kopfe her“ bleibt als zeitbezogene Einordnung erhalten. Die folgende Ergänzung betrachtet den Schwerpunkt mit Blick auf Risikoszenario aus heutiger Organisations- und Betriebssicht, ohne damalige Zahlen oder Produktversprechen stillschweigend fortzuschreiben.

Messgröße als Konsequenz aus „Stinkt der Fisch von Kopfe her“

Praktisch relevant wird „Stinkt der Fisch von Kopfe her“ dort, wo Verantwortung und Ergebnis zusammenkommen: Es ist zu klären, welcher Wert eine konkrete Reaktion auslösen kann. Beim Schwerpunkt „Stinkt der Fisch von Kopfe her“ geht es um bewusste Risikoentscheidungen und tragfähige Grenzen sowie um den Bezug zu „Risikoszenario“; zu entscheiden ist, welches Restrisiko für welches Ziel (hier bezogen auf „Frühindikator“), welchen Zeitraum und unter welchen Annahmen akzeptabel ist. Die Gegenprobe lautet deshalb: Risikobereitschaft ist keine pauschale Zahl (hier bezogen auf „Eskalationspunkt“), sondern eine begründete Entscheidung im konkreten Kontext. Im Regelbetrieb wird folgender Punkt verankert: Definition, Quelle, Schwelle, Eigentümer und Konsequenz gemeinsam festlegen; die Umsetzung wird dabei an „Kontrollwirkung“ gespiegelt. Die Dokumentation hält zwei Dinge fest – eine Kennzahl mit erklärbarer Datenherkunft und Entscheidung; zusätzlich sichtbar wird: Veränderung der Exposition, Kontrollausfälle, Annahmeverletzungen, Maßnahmenalter und Eskalationsdauer. Die bisherige Diskussion liefert mit „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“ einen zusätzlichen Prüfstein; er sollte mit „Risikoszenario“ verbunden und nicht isoliert bewertet werden.

Aussagekraft ohne blinden Fleck bei „Kontrollwirkung“

Praktisch relevant wird „Risikoszenario“ dort, wo Verantwortung und Ergebnis zusammenkommen: Es ist zu klären, was aus der Beobachtung folgt und was gerade nicht bewiesen ist. Beteiligt sind hier vor allem Risikoeigentümer, Fachverantwortliche, Kontrollfunktionen, Management und betroffene Leistungserbringer; ihre Perspektiven treffen beim Aspekt „Kontrollwirkung“ unmittelbar aufeinander. Das relevante Negativszenario entsteht, wenn eine abstrakte Risikozahl ohne Szenario (hier bezogen auf „Risikoeigentümer“), Eigentümer oder erneute Prüfung dauerhaft bestehen bleibt. Für den nächsten Review wird vereinbart: Beobachtung, Interpretation und Entscheidung in getrennten Schritten dokumentieren. Überprüfbar wird der Schritt durch folgendes Ergebnis: eine nachvollziehbare Kette vom Befund zur Konsequenz. Relevant bleibt dabei: der Zusammenhang zwischen „Risikoszenario“ und „Kontrollwirkung“. Im Managementdialog muss beim Aspekt „Risikoszenario“ erkennbar bleiben, welche Unsicherheit akzeptiert und welche aktiv reduziert wird.

Ausnahmen im Blick: Risikobereitschaft

Eine nüchterne Fortführung trennt bei „Wiedervorlage“ den damaligen Anlass von der bleibenden Organisationsfrage: Es ist zu klären, wann eine Abweichung vertretbar ist und wann sie beendet werden muss. Als belastbare Grundlage dienen Szenario, Auswirkung, Annahmen, vorhandene Kontrollen, Entscheidung, Befristung und Überwachungsindikator; für den Aspekt „Wiedervorlage“ muss ihre Herkunft nachvollziehbar bleiben. Die Entscheidung über „Risikobereitschaft“ sollte deshalb ausdrücklich festhalten, welches Restrisiko für welches Ziel (hier bezogen auf „Risikobereitschaft“), welchen Zeitraum und unter welchen Annahmen akzeptabel ist. Der nächste Arbeitsschritt lautet: Eigentümer, Begründung, Kompensation und Ablaufdatum festlegen. Der vorgesehene Nachweis lautet: ein befristetes Ausnahmeregister mit Wiedervorlage. Als Messperspektive dient: die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „die Grenze zwischen privaten und geschäftlichen Interessen“. Die bisherige Diskussion liefert mit „die Grenze zwischen privaten und geschäftlichen Interessen“ einen zusätzlichen Prüfstein; er sollte mit „Risikobereitschaft“ verbunden und nicht isoliert bewertet werden.

Priorisierung: Annahme

Aus dem historischen Befund entsteht für „Annahme“ eine praktische Steuerungsfrage: Es ist zu klären, welche Lücke zuerst behandelt werden muss und warum. Die alltagstaugliche Übersetzung für „Annahme“ lautet: Risiken werden als entscheidbare Szenarien mit Eigentümer, Grenze und Wiedervorlage formuliert. Damit wird zugleich die Grenze beim Aspekt „Befristung“ sichtbar: Risikobereitschaft ist keine pauschale Zahl (hier bezogen auf „Auswirkung“), sondern eine begründete Entscheidung im konkreten Kontext. Der nächste Arbeitsschritt lautet: Kritikalität, Exposition, Umsetzbarkeit und Abhängigkeiten gemeinsam gewichten. Für Audit und Führung reicht Aktivität nicht aus; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Risikoszenario“. Benötigt wird folgender Nachweis: eine begründete Reihenfolge statt einer unverbundenen Maßnahmenliste; bewertet wird außerdem: Veränderung der Exposition, Kontrollausfälle, Annahmeverletzungen, Maßnahmenalter und Eskalationsdauer. Im Managementdialog muss beim Aspekt „Annahme“ erkennbar bleiben, welche Unsicherheit akzeptiert und welche aktiv reduziert wird.

Gegenposition als Konsequenz aus „Kontrollwirkung“

Für die belastbare Anwendung von „Kontrollwirkung“ muss aus der Beobachtung ein prüfbarer Arbeitsauftrag werden: Es ist zu klären, welches stärkste sachliche Argument gegen die bevorzugte Lösung spricht. Das relevante Negativszenario entsteht, wenn eine abstrakte Risikozahl ohne Szenario (hier bezogen auf „Restrisiko“), Eigentümer oder erneute Prüfung dauerhaft bestehen bleibt. Für die beteiligten Rollen – Risikoeigentümer, Fachverantwortliche, Kontrollfunktionen, Management und betroffene Leistungserbringer – braucht der Aspekt „Kontrollwirkung“ daher einen vorab geklärten Entscheidungsweg. Statt einer neuen Parallelstruktur genügt zunächst: Gegenargumente nicht abwehren, sondern als Belastungstest verwenden; für „Annahme“ ist das Ergebnis gesondert festzuhalten. Für Audit und Führung reicht Aktivität nicht aus; im Fokus steht dabei „Kontrollwirkung“. Benötigt wird folgender Nachweis: eine dokumentierte Abwägung mit verbleibender Unsicherheit; bewertet wird außerdem: der Zusammenhang zwischen „Kontrollwirkung“ und „Stinkt der Fisch von Kopfe her“. Für den Dialog unter dem Beitrag ist „Kosten, Aufwand und eine faire Verteilung“ der passende Belastungstest: Gerade beim Aspekt „Stinkt der Fisch von Kopfe her“ muss die Regel im Alltag tragen.

Was „Frühindikator“ für Szenario bedeutet

Der Ausgangspunkt dieses Beitrags führt beim Aspekt „Frühindikator“ zu einer klaren Prüffrage: Es ist zu klären, welcher konkrete Ablauf Nutzen und Risiko gleichzeitig sichtbar macht. Folgende Messperspektive zeigt, ob sich der Aspekt „Frühindikator“ tatsächlich verbessert oder nur formell bearbeitet wurde: Veränderung der Exposition, Kontrollausfälle, Annahmeverletzungen, Maßnahmenalter und Eskalationsdauer. Für „Annahme“ bleibt dabei verbindlich: Risikobereitschaft ist keine pauschale Zahl (hier bezogen auf „Restrisiko“), sondern eine begründete Entscheidung im konkreten Kontext. Die praktische Konsequenz heißt: Auslöser, Beteiligte, Entscheidungen und Folgen Schritt für Schritt durchspielen; der konkrete Prüfmaßstab wird aus „Eskalationspunkt“ abgeleitet. Der vorgesehene Nachweis lautet: ein getesteter Fall mit erkannten Lücken. Als Messperspektive dient: die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“; der konkrete Prüfmaßstab wird aus „Risikobereitschaft“ abgeleitet. Beim Aspekt „Annahme“ ist nicht die Menge der Aktivitäten entscheidend, sondern die erkennbare Veränderung des Ergebnisses.

Was „Eskalationspunkt“ für Verantwortung bedeutet

Der nächste sinnvolle Schritt für „Eskalationspunkt“ trennt Aussage, Voraussetzung und Konsequenz voneinander: Es ist zu klären, wer freigibt, betreibt, kontrolliert und bei Abweichungen entscheidet. Beim Schwerpunkt „Eskalationspunkt“ geht es um bewusste Risikoentscheidungen und tragfähige Grenzen sowie um den Bezug zu „Eskalationspunkt“; zu entscheiden ist, welches Restrisiko für welches Ziel (hier bezogen auf „Restrisiko“), welchen Zeitraum und unter welchen Annahmen akzeptabel ist. Für die Abwägung ist besonders wichtig: Risikobereitschaft ist keine pauschale Zahl (hier bezogen auf „Entscheidungsgrenze“), sondern eine begründete Entscheidung im konkreten Kontext. Für den nächsten Review wird vereinbart: Entscheidungs-, Ausführungs- und Kontrollrolle auseinanderhalten. Für Audit und Führung reicht Aktivität nicht aus; für den Aspekt „Befristung“ wird daraus ein eigener Prüfschritt. Benötigt wird folgender Nachweis: eine schlanke Zuordnung für Normalfall und Eskalation; bewertet wird außerdem: Veränderung der Exposition, Kontrollausfälle, Annahmeverletzungen, Maßnahmenalter und Eskalationsdauer. Der Diskussionsaspekt „Tests und Lernen aus erkannten Abweichungen“ ergänzt die Betrachtung sinnvoll, weil er „Eskalationspunkt“ mit der tatsächlichen Anwendung verknüpft.

Nachweis im Blick: Auswirkung

Der nächste sinnvolle Schritt für „Risikobereitschaft“ trennt Aussage, Voraussetzung und Konsequenz voneinander: Es ist zu klären, welches Arbeitsergebnis Ausführung und Ergebnis glaubhaft belegt. Beteiligt sind hier vor allem Risikoeigentümer, Fachverantwortliche, Kontrollfunktionen, Management und betroffene Leistungserbringer; ihre Perspektiven treffen beim Aspekt „Auswirkung“ unmittelbar aufeinander. Die gewählte Lösung muss auch dann tragen, wenn eine abstrakte Risikozahl ohne Szenario (hier bezogen auf „Risikoszenario“), Eigentümer oder erneute Prüfung dauerhaft bestehen bleibt. Für die belastbare Umsetzung gilt als Auftrag: Nachweise möglichst im normalen Prozess entstehen lassen. Der vorgesehene Nachweis lautet: eine datierte Spur aus Soll, Ausführung, Ergebnis und Abweichung. Als Messperspektive dient: der Zusammenhang zwischen „Risikobereitschaft“ und „Auswirkung“. Im Managementdialog muss beim Aspekt „Risikobereitschaft“ erkennbar bleiben, welche Unsicherheit akzeptiert und welche aktiv reduziert wird.

Als Abschluss für Stinkt der Fisch von Kopfe her genügen drei verbindliche Antworten zu Risikoszenario: Wer entscheidet über Wiedervorlage, woran wird Wirkung bei Annahme erkannt und welcher Auslöser führt zur erneuten Prüfung? Sind diese Punkte geklärt, wird aus dem historischen Impuls zu Kontrollwirkung eine belastbare Arbeitsgrundlage.

Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken.
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Kommentare 25

Tobias Roth am Sonntag, 14. Juli 2013 18:38

Den Punkt würde ich gern vertiefen. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?

Den Punkt würde ich gern vertiefen. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Frank Franke am Montag, 15. Juli 2013 07:05

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Michael Seidel am Montag, 15. Juli 2013 12:45

Welche Rolle sollte bei privaten Geräten die betroffene Fachseite bei der ersten Bewertung des Ergebnisses spielen? So entstünde aus der ersten Lösung ein belastbarer Lernschritt. Der Maßstab sollte schon vor dem ersten Fall verständlich sein.

Welche Rolle sollte bei privaten Geräten die betroffene Fachseite bei der ersten Bewertung des Ergebnisses spielen? So entstünde aus der ersten Lösung ein belastbarer Lernschritt. Der Maßstab sollte schon vor dem ersten Fall verständlich sein.
Sabine Wendt am Montag, 15. Juli 2013 07:23

Spannend finde ich die praktische Seite: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Reicht dafür zunächst ein kleiner Pilot oder braucht es sofort einen breiteren Ansatz?

Spannend finde ich die praktische Seite: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Reicht dafür zunächst ein kleiner Pilot oder braucht es sofort einen breiteren Ansatz?
Robert Voigt am Montag, 15. Juli 2013 08:29

Ein kleiner Pilot erscheint mir sinnvoll. Wichtig wäre nur, vorher festzulegen, welches Ergebnis als Verbesserung gilt und wer es beurteilt.

Ein kleiner Pilot erscheint mir sinnvoll. Wichtig wäre nur, vorher festzulegen, welches Ergebnis als Verbesserung gilt und wer es beurteilt.
Frank Franke am Montag, 15. Juli 2013 09:32

Für mich gehört noch ein fester Zeitpunkt zur Nachprüfung dazu. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die Maßnahme nur erledigt wurde oder tatsächlich etwas verbessert hat.

Für mich gehört noch ein fester Zeitpunkt zur Nachprüfung dazu. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die Maßnahme nur erledigt wurde oder tatsächlich etwas verbessert hat.
Markus Groß am Montag, 15. Juli 2013 14:51

Der Pilot ist aus meiner Sicht sinnvoll, wenn er nicht nur die formale Durchführung prüft. Entscheidend ist, ob anschließend eine bessere oder schnellere Entscheidung möglich ist.

Der Pilot ist aus meiner Sicht sinnvoll, wenn er nicht nur die formale Durchführung prüft. Entscheidend ist, ob anschließend eine bessere oder schnellere Entscheidung möglich ist.
Katharina Krüger am Dienstag, 16. Juli 2013 07:11

Das überzeugt mich. Ein konkreter Fall mit klarer Zuständigkeit und Nachprüfung dürfte mehr zeigen als ein umfangreiches Modell ohne praktische Rückkopplung.

Das überzeugt mich. Ein konkreter Fall mit klarer Zuständigkeit und Nachprüfung dürfte mehr zeigen als ein umfangreiches Modell ohne praktische Rückkopplung.
Johanna Ludwig am Montag, 29. Juli 2013 10:07

Ein weiterer Punkt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.

Ein weiterer Punkt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Franziska Schmitt am Montag, 29. Juli 2013 12:03

Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Verena Dietrich am Montag, 29. Juli 2013 12:17

Ich finde den Ansatz plausibel, aber noch sehr grundsätzlich. An welchem konkreten Entscheidungspunkt würde er einen Unterschied machen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen?

Ich finde den Ansatz plausibel, aber noch sehr grundsätzlich. An welchem konkreten Entscheidungspunkt würde er einen Unterschied machen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen?
Markus Groß am Montag, 29. Juli 2013 12:36

Das würde ich an einem konkreten Szenario prüfen. Eine Beschreibung zeigt die Absicht; die gemeinsame Durchführung zeigt, wo Informationen oder Übergaben fehlen. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Das würde ich an einem konkreten Szenario prüfen. Eine Beschreibung zeigt die Absicht; die gemeinsame Durchführung zeigt, wo Informationen oder Übergaben fehlen. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Robert Voigt am Donnerstag, 03. Oktober 2013 10:39

Wie lässt sich bei Trennung privater und dienstlicher Daten vermeiden, dass offene Punkte zwischen mehreren Zuständigkeiten liegen bleiben?

Wie lässt sich bei Trennung privater und dienstlicher Daten vermeiden, dass offene Punkte zwischen mehreren Zuständigkeiten liegen bleiben?
Petra Winter am Donnerstag, 03. Oktober 2013 11:50

Ich würde den offenen Punkt mit einem Verantwortlichen, einem Termin und einem überprüfbaren Ergebnis verbinden. Bei mehreren Beteiligten sollte außerdem klar sein, wer eine Entscheidung herbeiführt. Für Trennung privater und dienstlicher Daten würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.

Ich würde den offenen Punkt mit einem Verantwortlichen, einem Termin und einem überprüfbaren Ergebnis verbinden. Bei mehreren Beteiligten sollte außerdem klar sein, wer eine Entscheidung herbeiführt. Für Trennung privater und dienstlicher Daten würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Franziska Schmitt am Donnerstag, 10. Oktober 2013 10:09

Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Verena Dietrich am Donnerstag, 10. Oktober 2013 13:14

Mein Vorschlag wäre: Der Austritt gehört für mich schon in die Planung. Zugriff entziehen und Unternehmensdaten entfernen sind unterschiedliche Aufgaben, die getrennt beschrieben werden sollten.

Mein Vorschlag wäre: Der Austritt gehört für mich schon in die Planung. Zugriff entziehen und Unternehmensdaten entfernen sind unterschiedliche Aufgaben, die getrennt beschrieben werden sollten.
Marie Thiel am Dienstag, 25. März 2014 10:02

Für die praktische Anwendung zählt aus meiner Sicht eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Sonst wirkt formal alles vollständig, ohne Entscheidungen zu verbessern.

Für die praktische Anwendung zählt aus meiner Sicht eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Sonst wirkt formal alles vollständig, ohne Entscheidungen zu verbessern.
Barbara Lang am Mittwoch, 04. Mai 2016 09:37

Interessant finde ich hier vor allem eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Ein kleiner, sauber ausgewerteter Pilot wäre aussagekräftiger als eine breite Papierlösung.

Interessant finde ich hier vor allem eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Ein kleiner, sauber ausgewerteter Pilot wäre aussagekräftiger als eine breite Papierlösung.
Kai Zimmermann am Sonntag, 14. April 2019 08:15

Für eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung braucht es aus meiner Sicht keine Vielzahl neuer Kennzahlen. Wenige klar interpretierbare Signale wären hilfreicher.

Für eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung braucht es aus meiner Sicht keine Vielzahl neuer Kennzahlen. Wenige klar interpretierbare Signale wären hilfreicher.
Daniela Maurer am Sonntag, 03. Januar 2021 07:14

Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung scheint mir die zeitliche Perspektive wichtig. Eine einmalige Prüfung sagt wenig darüber aus, ob die Lösung dauerhaft funktioniert.

Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung scheint mir die zeitliche Perspektive wichtig. Eine einmalige Prüfung sagt wenig darüber aus, ob die Lösung dauerhaft funktioniert.
Lea Arnold am Donnerstag, 23. Juli 2026 12:37

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Johanna Ludwig am Donnerstag, 23. Juli 2026 13:43

Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Franziska Schmitt am Donnerstag, 23. Juli 2026 16:32

Ich lese das etwas anders. Für mich steht zuerst die Frage im Raum, ob der zugrunde liegende Bedarf überhaupt ausreichend geklärt ist.

Ich lese das etwas anders. Für mich steht zuerst die Frage im Raum, ob der zugrunde liegende Bedarf überhaupt ausreichend geklärt ist.
Eva Wolff am Freitag, 31. Juli 2026 13:32

Wo würdet ihr bei Trennung privater und dienstlicher Daten anfangen, wenn mehrere Fachbereiche unterschiedliche Prioritäten haben?

Wo würdet ihr bei Trennung privater und dienstlicher Daten anfangen, wenn mehrere Fachbereiche unterschiedliche Prioritäten haben?
Markus Groß am Freitag, 31. Juli 2026 15:12

Mein Vorschlag wäre, zuerst die betroffene Entscheidung und deren Auswirkungen klären, bevor gemeinsame Kriterien festgelegt werden. Anschließend sollte klar sein, wer die Wirkung prüft und wann erneut entschieden wird. Bei Trennung privater und dienstlicher Daten sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.

Mein Vorschlag wäre, zuerst die betroffene Entscheidung und deren Auswirkungen klären, bevor gemeinsame Kriterien festgelegt werden. Anschließend sollte klar sein, wer die Wirkung prüft und wann erneut entschieden wird. Bei Trennung privater und dienstlicher Daten sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
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