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Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitnehmersicht

Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitnehmersicht Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitnehmersicht

Doch gibt es nicht nur Vorteile für Arbeitgeber durch Bring your own Device, auch Mitarbeiter profitieren davon.
So kann auch der Arbeitnehmer Kosten einsparen. Durch die Tatsache, dass das private Device beruflich genutzt wird, kann es von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden. Auch durch eine Anreizsystem in Form von Kompensation kann der Mitarbeiter Kosten bei der Anschaffung neuer Geräte, Mobilfunkkosten oder Wartung sparen.


Dennoch gibt es auch nicht monetäre Anreize, wie die Wahlfreiheit bei den Devices oder die flexiblere Arbeitsplatzgestaltung. Bei Bring your own Device entsprechen die Endgeräte den Anforderungen der Mitarbeiter, was sie mehr motiviert. Auch erreichen Trends so den Arbeitsmarkt schneller, als wenn ganze Unternehmen ihre eigenen Einkaufsabteilungen umstellen müssen.


Ein weiterer Vorteil für den Mitarbeiter ist es, dass er sich nicht täglich von dem privaten auf das dienstliche Endgerät umgewöhnen muss, was je nach Betriebssystem eine große Änderung bedeuten kann.
Ein letzter Vorteil ist es, dass kurze private Tätigkeiten einfacher am Arbeitsplatz durchgeführt werden können.

Vertiefung: Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitnehmersicht

„Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitnehmersicht“ setzt einen klaren historischen Ausgangspunkt. Die Ergänzung trennt diesen Anlass anhand von Zugriffsmodell von den Fragen, die für Entscheidungen, Betrieb und Kontrolle weiterhin relevant sind.

Lernschleife im Blick: Teamabstimmung

Der Ausgangspunkt dieses Beitrags führt beim Aspekt „Bring your own Device“ zu einer klaren Prüffrage: Es ist zu klären, wie Störungen, Rückfragen und Ausnahmen zur Verbesserung genutzt werden. Beim Schwerpunkt „Bring your own Device“ geht es um Homeoffice, Workation und ortsflexible Zusammenarbeit sowie um den Bezug zu „Teamabstimmung“; zu entscheiden ist, unter welchen Bedingungen Flexibilität, Leistung, Gesundheit und Rechtssicherheit zusammenpassen. Ein vorschneller Schluss würde diese Grenze ignorieren: Ortsfreiheit beseitigt weder Führungsverantwortung noch betriebliche Schutz- und Fürsorgepflichten. Ein schlanker, aber wirksamer Ansatz lautet: Muster regelmäßig auswerten und Regeln gezielt anpassen. Für Audit und Führung reicht Aktivität nicht aus; „Störungsweg“ liefert dafür den praktischen Anwendungsfall. Benötigt wird folgender Nachweis: eine Änderung, deren Anlass und erwartete Wirkung dokumentiert sind; bewertet wird außerdem: Arbeitsergebnis, Belastung, Störungen, Teamabstimmung, Ausnahmen und Zeit bis zur Problemlösung. Für den Dialog unter dem Beitrag ist „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“ der passende Belastungstest: Gerade beim Aspekt „Teamabstimmung“ muss die Regel im Alltag tragen.

Störungsfall als Konsequenz aus „Teamabstimmung“

Der Beitrag gewinnt beim Aspekt „Teamabstimmung“ an Aktualität, sobald sein Kerngedanke in eine heutige Entscheidung übersetzt wird: Es ist zu klären, welche erste Entscheidung bei Verlust, Missbrauch oder Ausfall nötig ist. Beteiligt sind hier vor allem Beschäftigte, Führungskräfte, Personal, IT, Datenschutz, Arbeitsschutz und Steuerfunktion; ihre Perspektiven treffen beim Aspekt „Ausnahmefall“ unmittelbar aufeinander. Das relevante Negativszenario entsteht, wenn ein attraktives Arbeitsmodell ohne klare Zuständigkeit für Ausstattung (hier bezogen auf „Erreichbarkeitsregel“), Arbeitsort, Erreichbarkeit oder Störungen betrieben wird. Operativ folgt daraus: Meldeweg, Sperrung, Beweissicherung und Wiederanlauf vorab erproben. Die Dokumentation hält zwei Dinge fest – ein Zeitablauf vom Signal bis zur wirksamen Begrenzung; zusätzlich sichtbar wird: der Zusammenhang zwischen „Teamabstimmung“ und „Ausnahmefall“. Beim Aspekt „Ausnahmefall“ ist nicht die Menge der Aktivitäten entscheidend, sondern die erkennbare Veränderung des Ergebnisses.

Zugriffsmodell – Ausnahmen praktisch fassen

Eine nüchterne Fortführung trennt bei „Zugriffsmodell“ den damaligen Anlass von der bleibenden Organisationsfrage: Es ist zu klären, wann eine Abweichung vertretbar ist und wann sie beendet werden muss. Als belastbare Grundlage dienen Vereinbarung, Arbeitsplatzprüfung, Zugriffsmodell, Erreichbarkeitsregel, Unterstützungsweg und Ausnahmen; für den Aspekt „Zugriffsmodell“ muss ihre Herkunft nachvollziehbar bleiben. Die Entscheidung über „Ausstattung“ sollte deshalb ausdrücklich festhalten, unter welchen Bedingungen Flexibilität, Leistung, Gesundheit und Rechtssicherheit zusammenpassen. Ein schlanker, aber wirksamer Ansatz lautet: Eigentümer, Begründung, Kompensation und Ablaufdatum festlegen. Ob der Ansatz trägt, wird an folgendem Ergebnis geprüft: ein befristetes Ausnahmeregister mit Wiedervorlage; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „Gesundheitsschutz“ konkretisiert. Die Ergebnisbeobachtung richtet sich auf: die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „Tests und Lernen aus erkannten Abweichungen“; die Umsetzung wird dabei an „Gesundheitsschutz“ gespiegelt. Die bisherige Diskussion liefert mit „Tests und Lernen aus erkannten Abweichungen“ einen zusätzlichen Prüfstein; er sollte mit „Ausstattung“ verbunden und nicht isoliert bewertet werden.

Führungsrhythmus – Wirksamkeit praktisch fassen

Der nächste sinnvolle Schritt für „Führungsrhythmus“ trennt Aussage, Voraussetzung und Konsequenz voneinander: Es ist zu klären, ob die Maßnahme das beabsichtigte Risiko oder Ergebnis tatsächlich verändert. Die alltagstaugliche Übersetzung für „Führungsrhythmus“ lautet: Das Arbeitsmodell wird anhand konkreter Tätigkeiten und Risiken statt anhand eines pauschalen Anwesenheitsbildes gestaltet – betrachtet im Kontext „Bring your own Device“. Damit wird zugleich die Grenze beim Aspekt „Ortswechsel“ sichtbar: Ortsfreiheit beseitigt weder Führungsverantwortung noch betriebliche Schutz- und Fürsorgepflichten. Operativ folgt daraus: Design, Ausführung und Wirkung getrennt beurteilen; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Bring your own Device“. Für Audit und Führung reicht Aktivität nicht aus; bezogen auf „Teamabstimmung“ ist die konkrete Ausprägung separat zu entscheiden. Benötigt wird folgender Nachweis: eine Wirkungsprüfung mit Gegenbeispiel und Folgemaßnahme; bewertet wird außerdem: Arbeitsergebnis, Belastung, Störungen, Teamabstimmung, Ausnahmen und Zeit bis zur Problemlösung. Eine brauchbare Gegenprobe ist die Frage, ob dieselbe Entscheidung bei einer Störung rund um „Führungsrhythmus“ noch nachvollziehbar wäre.

Supportmodell: Ausnahmefall

Der Beitrag gewinnt beim Aspekt „Ausnahmefall“ an Aktualität, sobald sein Kerngedanke in eine heutige Entscheidung übersetzt wird: Es ist zu klären, welche Hilfe zugesagt wird und wo Eigenverantwortung beginnt. Die Schwachstelle liegt nicht im Schlagwort selbst, sondern dort, wo ein attraktives Arbeitsmodell ohne klare Zuständigkeit für Ausstattung (hier bezogen auf „Gesundheitsschutz“), Arbeitsort, Erreichbarkeit oder Störungen betrieben wird. Für die beteiligten Rollen – Beschäftigte, Führungskräfte, Personal, IT, Datenschutz, Arbeitsschutz und Steuerfunktion – braucht der Aspekt „Ausnahmefall“ daher einen vorab geklärten Entscheidungsweg. Statt einer neuen Parallelstruktur genügt zunächst: Servicegrenzen, unterstützte Varianten und Eskalationswege veröffentlichen. Der vorgesehene Nachweis lautet: Supportdaten zu Ursache, Aufwand und wiederkehrenden Problemen; als Bezugspunkt dient „Ausnahmefall“. Als Messperspektive dient: der Zusammenhang zwischen „Ausnahmefall“ und „Bring your own Device“. Der Diskussionsaspekt „Messbarkeit und nachgewiesene Wirkung“ ergänzt die Betrachtung sinnvoll, weil er „Bring your own Device“ mit der tatsächlichen Anwendung verknüpft.

Was „Störungsweg“ für Geltungsbereich bedeutet

Eine nüchterne Fortführung trennt bei „Störungsweg“ den damaligen Anlass von der bleibenden Organisationsfrage: Es ist zu klären, für welche Personengruppe, Leistung und Informationsklasse die Aussage gelten soll. Folgende Messperspektive zeigt, ob sich der Aspekt „Störungsweg“ tatsächlich verbessert oder nur formell bearbeitet wurde: Arbeitsergebnis, Belastung, Störungen, Teamabstimmung, Ausnahmen und Zeit bis zur Problemlösung. Für „Führungsrhythmus“ bleibt dabei verbindlich: Ortsfreiheit beseitigt weder Führungsverantwortung noch betriebliche Schutz- und Fürsorgepflichten. Ein schlanker, aber wirksamer Ansatz lautet: Grenzen und Nicht-Anwendungsfälle ausdrücklich festhalten; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „Arbeitsergebnis“ konkretisiert. Der Prüfpfad endet nicht beim Dokument; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „Ausstattung“ konkretisiert. Als Verbindung zwischen Nachweis und Messung dienen: eine knappe Scope-Notiz mit Ein- und Ausschlüssen; die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“. Beim Aspekt „Führungsrhythmus“ ist nicht die Menge der Aktivitäten entscheidend, sondern die erkennbare Veränderung des Ergebnisses.

Szenario: Arbeitsergebnis

Aus dem historischen Befund entsteht für „Arbeitsergebnis“ eine praktische Steuerungsfrage: Es ist zu klären, welcher konkrete Ablauf Nutzen und Risiko gleichzeitig sichtbar macht. Beim Schwerpunkt „Arbeitsergebnis“ geht es um Homeoffice, Workation und ortsflexible Zusammenarbeit sowie um den Bezug zu „Arbeitsergebnis“; zu entscheiden ist, unter welchen Bedingungen Flexibilität, Leistung, Gesundheit und Rechtssicherheit zusammenpassen. Die Grenze der Betrachtung bleibt eindeutig: Ortsfreiheit beseitigt weder Führungsverantwortung noch betriebliche Schutz- und Fürsorgepflichten. Im Regelbetrieb wird folgender Punkt verankert: Auslöser, Beteiligte, Entscheidungen und Folgen Schritt für Schritt durchspielen. Überprüfbar wird der Schritt durch folgendes Ergebnis: ein getesteter Fall mit erkannten Lücken; im Fokus steht dabei „Ortswechsel“. Relevant bleibt dabei: Arbeitsergebnis, Belastung, Störungen, Teamabstimmung, Ausnahmen und Zeit bis zur Problemlösung. Die bisherige Diskussion liefert mit „Kosten, Aufwand und eine faire Verteilung“ einen zusätzlichen Prüfstein; er sollte mit „Arbeitsergebnis“ verbunden und nicht isoliert bewertet werden.

Wiedervorlage als Konsequenz aus „Ausstattung“

Die fachliche Vertiefung von „Ausstattung“ beginnt nicht mit einer weiteren Methode, sondern mit einer Grenze: Es ist zu klären, wann eine frühere Entscheidung ihre Grundlage verlieren kann. Beteiligt sind hier vor allem Beschäftigte, Führungskräfte, Personal, IT, Datenschutz, Arbeitsschutz und Steuerfunktion; ihre Perspektiven treffen beim Aspekt „Arbeitsort“ unmittelbar aufeinander. Ein realistischer Belastungstest betrachtet den Fall, dass ein attraktives Arbeitsmodell ohne klare Zuständigkeit für Ausstattung (hier bezogen auf „Teamabstimmung“), Arbeitsort, Erreichbarkeit oder Störungen betrieben wird. Statt einer neuen Parallelstruktur genügt zunächst: Zeitpunkt und ereignisbasierte Auslöser miteinander kombinieren. Der Prüfpfad endet nicht beim Dokument; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Bring your own Device“. Als Verbindung zwischen Nachweis und Messung dienen: eine terminierte Neubewertung mit benannten Eingangsdaten; der Zusammenhang zwischen „Ausstattung“ und „Arbeitsort“. Der gewählte Weg sollte sich außerdem umkehren lassen, falls die Annahmen zu „Arbeitsort“ später nicht mehr tragen.

Für Teamabstimmung sollte am Ende kein umfangreiches Zusatzdokument stehen, sondern eine klare Entscheidung mit Eigentümer, Nachweis und Wiedervorlage für Zugriffsmodell. Genau daran lässt sich erkennen, ob die Vertiefung zu Führungsrhythmus praktische Wirkung entfaltet.

Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken.
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Kommentare 20

Eva Wolff am Sonntag, 20. April 2014 16:23

Der Beitrag trifft einen wichtigen Punkt. Mich würde interessieren, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Mindestinformation sollte dafür immer vorliegen?

Der Beitrag trifft einen wichtigen Punkt. Mich würde interessieren, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Mindestinformation sollte dafür immer vorliegen?
Doris Ulrich am Sonntag, 20. April 2014 18:06

Aus meiner Sicht sollte man mit einem kritischen, aber überschaubaren Fall beginnen. Daran werden fehlende Zuständigkeiten meist schneller sichtbar als in einer allgemeinen Bewertung.

Aus meiner Sicht sollte man mit einem kritischen, aber überschaubaren Fall beginnen. Daran werden fehlende Zuständigkeiten meist schneller sichtbar als in einer allgemeinen Bewertung.
Sabine Wendt am Sonntag, 20. April 2014 19:20

Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Quelle maßgeblich ist. Unterschiedliche Datenstände können sonst schon vor der eigentlichen Bewertung zu Scheingenauigkeit führen.

Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Quelle maßgeblich ist. Unterschiedliche Datenstände können sonst schon vor der eigentlichen Bewertung zu Scheingenauigkeit führen.
Markus Groß am Montag, 21. April 2014 07:13

Der Pilot ist aus meiner Sicht sinnvoll, wenn er nicht nur die formale Durchführung prüft. Entscheidend ist, ob anschließend eine bessere oder schnellere Entscheidung möglich ist.

Der Pilot ist aus meiner Sicht sinnvoll, wenn er nicht nur die formale Durchführung prüft. Entscheidend ist, ob anschließend eine bessere oder schnellere Entscheidung möglich ist.
Henrik Döring am Montag, 21. April 2014 09:23

Die Trennung zwischen Durchführung und Wirkung hilft. So könnte man klein anfangen, ohne die spätere Bewertung dem Bauchgefühl zu überlassen.

Die Trennung zwischen Durchführung und Wirkung hilft. So könnte man klein anfangen, ohne die spätere Bewertung dem Bauchgefühl zu überlassen.
Eva Wolff am Montag, 21. April 2014 07:05

Eine Frage zur Umsetzung: Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?

Eine Frage zur Umsetzung: Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Felix Scholz am Montag, 21. April 2014 17:14

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Theresa Weber am Montag, 21. April 2014 18:11

Wie lässt sich bei privaten Geräten vermeiden, dass offene Punkte zwischen zwei Zuständigkeiten liegen bleiben? Damit bliebe auch eine spätere Anpassung nachvollziehbar.

Wie lässt sich bei privaten Geräten vermeiden, dass offene Punkte zwischen zwei Zuständigkeiten liegen bleiben? Damit bliebe auch eine spätere Anpassung nachvollziehbar.
Oliver Fischer am Sonntag, 27. April 2014 13:15

Dazu eine Rückfrage: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Dazu eine Rückfrage: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Isabel Lang am Montag, 12. Mai 2014 15:06

Wie lässt sich bei Supportgrenzen und Kostenverteilung vermeiden, dass offene Punkte zwischen mehreren Zuständigkeiten liegen bleiben?

Wie lässt sich bei Supportgrenzen und Kostenverteilung vermeiden, dass offene Punkte zwischen mehreren Zuständigkeiten liegen bleiben?
Susanne König am Montag, 12. Mai 2014 17:43

Ich würde den offenen Punkt mit einem Verantwortlichen, einem Termin und einem überprüfbaren Ergebnis verbinden. Bei mehreren Beteiligten sollte außerdem klar sein, wer eine Entscheidung herbeiführt. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.

Ich würde den offenen Punkt mit einem Verantwortlichen, einem Termin und einem überprüfbaren Ergebnis verbinden. Bei mehreren Beteiligten sollte außerdem klar sein, wer eine Entscheidung herbeiführt. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Susanne König am Donnerstag, 15. Mai 2014 07:40

Wo würdet ihr bei Trennung privater und dienstlicher Daten anfangen, wenn die Zuständigkeit beim Übergang in den Betrieb unklar bleibt?

Wo würdet ihr bei Trennung privater und dienstlicher Daten anfangen, wenn die Zuständigkeit beim Übergang in den Betrieb unklar bleibt?
Markus Groß am Donnerstag, 15. Mai 2014 09:35

Mein Vorschlag wäre, die Übergabe erst mit benanntem Verantwortlichen und nachvollziehbaren Abnahmekriterien abschließen. Anschließend sollte klar sein, wer die Wirkung prüft und wann erneut entschieden wird. Bei Trennung privater und dienstlicher Daten sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.

Mein Vorschlag wäre, die Übergabe erst mit benanntem Verantwortlichen und nachvollziehbaren Abnahmekriterien abschließen. Anschließend sollte klar sein, wer die Wirkung prüft und wann erneut entschieden wird. Bei Trennung privater und dienstlicher Daten sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Andrea Simon am Dienstag, 01. Juli 2014 13:02

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?
Oliver Fischer am Dienstag, 01. Juli 2014 15:23

Daran würde ich anknüpfen. Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Daran würde ich anknüpfen. Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Isabel Lang am Dienstag, 01. Juli 2014 17:59

Der Grundgedanke passt für mich. Trotzdem: Wie verhindert man, dass die Verantwortung zwischen mehreren Beteiligten hängen bleibt? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Der Grundgedanke passt für mich. Trotzdem: Wie verhindert man, dass die Verantwortung zwischen mehreren Beteiligten hängen bleibt? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Markus Groß am Dienstag, 01. Juli 2014 18:19

Bei fehlenden Informationen würde ich die Unsicherheit sichtbar machen und eine vorläufige Entscheidung mit klarer Wiedervorlage treffen. Einfach so zu tun, als wäre alles bekannt, wäre die schlechtere Grundlage. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist.

Bei fehlenden Informationen würde ich die Unsicherheit sichtbar machen und eine vorläufige Entscheidung mit klarer Wiedervorlage treffen. Einfach so zu tun, als wäre alles bekannt, wäre die schlechtere Grundlage. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist.
Oliver Fischer am Dienstag, 01. Juli 2014 18:45

Danke für die Präzisierung. Für mich wäre die Wirkung im Betrieb die interessantere Rückmeldung als die reine Vollständigkeit der Unterlagen.

Danke für die Präzisierung. Für mich wäre die Wirkung im Betrieb die interessantere Rückmeldung als die reine Vollständigkeit der Unterlagen.
Isabel Lang am Dienstag, 01. Juli 2014 20:55

Das klingt nachvollziehbar, aber der Aufwand ist damit noch nicht geklärt. Welchen Teil würdest du zuerst angehen? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Das klingt nachvollziehbar, aber der Aufwand ist damit noch nicht geklärt. Welchen Teil würdest du zuerst angehen? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Philipp Schwarz am Freitag, 06. Januar 2017 09:47

Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung würde ich nicht nur die Durchführung betrachten. Aussagekräftig wird es erst, wenn auch die Wirkung sichtbar bleibt.

Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung würde ich nicht nur die Durchführung betrachten. Aussagekräftig wird es erst, wenn auch die Wirkung sichtbar bleibt.
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