Großbritannien: Nicht mal 5% der Unternehmen gestatten BYOD
Nach einer Studie des IT BranchenverbandsCompTIA, erlaubt die Hälfte der britischen Unternehmen es ihren Mitarbeitern nicht ihre privaten Endgeräte auch beruflich zu nutzen. Als Gründe hierfür wurden angegeben: „Mangel an Ressourcen“ und „mangelndes Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Mitarbeiter und der IT Abteilung“. Mehr als die Hälfte der Unternehmen stellen immer noch alle mobilen Geräte bereit und erlauben deren private Nutzung nicht. Lediglich ein sehr kleiner Anteil von 4% hat eine komplette ByoDImplementierung, bei der der Mitarbeiter alle Geräte stellt.
Laut der CompTIA ist dieser kleine Prozentsatz überraschend aufgrund der Neigung britischer Arbeitnehmer, Smartphones und Tablets als primäre Arbeitsgeräte zu nutzen. Zu der Zeit, als die Studie erhoben wurden ist, wurde das flexible Arbeiten vorangetrieben und britische Arbeitergeber bestätigten, dass Arbeitnehmer häufig verpflichtet sind Dienstreisen zu unternehmen.
Diese Tendenzen wurden 2014 unter 250 Unternehmen in Großbritannien und weiteren 400 Unternehmen in den USA erhoben, wobei sowohl Business- als auch IT-Führungskräfte, welche indie Einführung und Ausführung der Mobile-Device-Strategien involviert sind, befragt worden sind. CompTIA sagt, dass 85% der britischen Unternehmen, welche mobile Endgeräte an Mitarbeiter ausgeben, Smartphones verteilen. Dies sind nur 2% weniger, als der Anteil an Unternehmen, der Notebooks verteilt. Und sogar 63% verteilen Tablets.
„Im Normalfall erhält ein Mitarbeiter 3 Endgeräte.“, sagt Seth Robinson, Direktor für TechnologieAnalysen bei der CompTIA, „PCs, Smartphones und Tablets werden für lange Zeit die Hauptgeräte am Arbeitsplatz bleiben.“ Dennoch ist das Handling dieser Geräte eine große Herausforderung für viele Unternehmen.
Kleine Unternehmen bringt dieser Verwaltungsaufwand an die Grenzen ihrer Ressourcen. So verlangen Geräteintegration und Fernsupport ein breites Spektrum an Fähigkeiten ab, welche kleine Unternehmen häufig nicht im Haus haben. In mittelständischen Unternehmen sind diese Fähigkeiten vielleicht anzutreffen, jedoch bringt die größere Anzahl an Mitarbeitern weitere Probleme mit sich. So ist es die größte Herausforderung die Bedürfnisse der Endnutzer und der IT-Abteilung in Einklang zu bringen.
Die Integration von Endgeräten ist auch eine große Herausforderung für die großen Unternehmen, jedoch steht hier die Komplexität mehr im Vordergrund als ein Mangel an Ressourcen. Die Anzahl an Endgeräten ist meist schier unendlich, ebenso wie der Support, der für die Mitarbeiter geleistet werden muss.
Die CompTIA Studie deutet darauf hin, dass die Entwicklung von unternehmensweiten Richtlinien für mobile Endgeräte nicht sehr ausgeprägt ist. So haben nur 28% der britischen Unternehmen niedergeschriebene Richtlinien für mobile Endgeräte, 31% sind dabei solche zu erstellen, bei 24% gibt es Best Practices für die Arbeitnehmer und 16% haben keinerlei Best Practices oder Richtlinien.
„Die Festlegung von Richtlinien, sowie diesemit den Geschäftszielen in Einklang zu bringen, ist ein wichtiger Schritt beim Aufbau eines Plans für die Nutzung von mobilen Endgeräten“, sagteRobinson, „Bei der Bündelung von Geschäftsbereichen, sowie der Diskussion über Geschäftsanforderungen an die IT, sollten Unternehmen Prioritäten setzen und festlegen wie zukünftige Veränderungen adressiert werden können.“
Die Aussage über Zulassung genau lesen. Eine niedrige Freigabequote sagt noch nicht, wie verbreitet ungeregelte Privatnutzung ist. Erfassen Sie deshalb Erlaubnis und tatsächliche Nutzung getrennt, bevor Sie die eigene Situation mit der historischen Erhebung vergleichen.
Regulierung, Verantwortung und Steuerung werden als zusammenhängende Führungsaufgabe betrachtet. Die Managementperspektive stellt die Frage in den Mittelpunkt, wie aus regulatorischen Vorgaben handhabbare Entscheidungen, Zuständigkeiten und Steuerungsprozesse entstehen.
Von Dr. Markus Groß
Vertiefung: Großbritannien: Nicht mal 5% der Unternehmen gestatten BYOD
Aus „Großbritannien: Nicht mal 5% der Unternehmen gestatten BYOD“ lässt sich mehr gewinnen als eine Momentaufnahme. Die nachfolgende Vertiefung ordnet für Folgebefragung ein, welche Annahmen geprüft und welche Konsequenzen organisatorisch sauber umgesetzt werden sollten.
Großbritannien – Führungsdialog praktisch fassen
Im Mittelpunkt von „Großbritannien“ steht weniger das Schlagwort als die damit verbundene Entscheidung: Es ist zu klären, welche Entscheidung nicht an Technik oder Dokumentation delegiert werden darf. Beim Schwerpunkt „Großbritannien“ geht es um eine veröffentlichte Markt- oder Anwenderstudie sowie um den Bezug zu „Studienbefund“; zu entscheiden ist, welche Schlussfolgerung sich aus den damaligen Befunden tatsächlich ableiten lässt. Als fachliche Leitplanke gilt: Ein Indikator beschreibt die Verbreitung, beweist aber weder Nutzen noch Beherrschbarkeit; der Prüfkontext ist hier „Vergleichsgruppe“. Statt einer neuen Parallelstruktur genügt zunächst: Zielkonflikt, Optionen, Konsequenzen und Empfehlung entscheidungsreif verdichten. Die Dokumentation hält zwei Dinge fest – eine nachvollziehbare Managemententscheidung mit Auftrag; zusätzlich sichtbar wird: Vergleichbarkeit der Stichprobe, Aktualität der Annahmen und Abweichung zur eigenen Organisation; als Bezugspunkt dient „Marktprognose“. Die Leserperspektive auf „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“ schärft den Blick dafür, ob „Studienbefund“ nur beschrieben oder tatsächlich gesteuert wird.
Was „Studienbefund“ für Gegenposition bedeutet
Die fachliche Vertiefung von „Studienbefund“ beginnt nicht mit einer weiteren Methode, sondern mit einer Grenze: Es ist zu klären, welches stärkste sachliche Argument gegen die bevorzugte Lösung spricht. Beteiligt sind hier vor allem Studienautor, Auftraggeber, befragte Organisationen und heutige Entscheider; ihre Perspektiven treffen beim Aspekt „Folgebefragung“ unmittelbar aufeinander. Die gewählte Lösung muss auch dann tragen, wenn eine auffällige Prozentzahl ohne Blick auf Stichprobe (hier bezogen auf „interne Referenzwerte“), Fragestellung oder Erhebungszeitraum zur Handlungsanweisung wird. Im Regelbetrieb wird folgender Punkt verankert: Gegenargumente nicht abwehren, sondern als Belastungstest verwenden; bezogen auf „Aussagegrenze“ ist die konkrete Ausprägung separat zu entscheiden. Für Audit und Führung reicht Aktivität nicht aus; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „interne Referenzwerte“. Benötigt wird folgender Nachweis: eine dokumentierte Abwägung mit verbleibender Unsicherheit; bewertet wird außerdem: der Zusammenhang zwischen „Studienbefund“ und „Folgebefragung“. Der gewählte Weg sollte sich außerdem umkehren lassen, falls die Annahmen zu „Folgebefragung“ später nicht mehr tragen; für „Befragungsdesign“ ist das Ergebnis gesondert festzuhalten.
Geltungsbereich im Blick: Aussagegrenze
Aus dem historischen Befund entsteht für „Übertragbarkeit“ eine praktische Steuerungsfrage: Es ist zu klären, für welche Personengruppe, Leistung und Informationsklasse die Aussage gelten soll. Als belastbare Grundlage dienen Originalfrage, Grundgesamtheit, Erhebungszeitraum, regionale Abdeckung und dokumentierte Einschränkungen; für den Aspekt „Übertragbarkeit“ muss ihre Herkunft nachvollziehbar bleiben. Die Entscheidung über „Aussagegrenze“ sollte deshalb ausdrücklich festhalten, welche Schlussfolgerung sich aus den damaligen Befunden tatsächlich ableiten lässt. Im Regelbetrieb wird folgender Punkt verankert: Grenzen und Nicht-Anwendungsfälle ausdrücklich festhalten; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Erhebungszeitraum“. Überprüfbar wird der Schritt durch folgendes Ergebnis: eine knappe Scope-Notiz mit Ein- und Ausschlüssen. Relevant bleibt dabei: die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „Kosten, Aufwand und eine faire Verteilung“. Aus den vorhandenen Kommentaren lässt sich besonders der Punkt „Kosten, Aufwand und eine faire Verteilung“ aufnehmen; im Fokus steht dabei „Stichprobe“. Aus der Perspektive „Aussagegrenze“ entsteht daraus eine konkrete Rückfrage an die Umsetzung; für den Aspekt „Stichprobe“ wird daraus ein eigener Prüfschritt.
Was „Vergleichsgruppe“ für Aussagekraft bedeutet
Beim Aspekt „Vergleichsgruppe“ hilft ein enger Blick auf Entscheidung und Betriebswirkung: Es ist zu klären, was aus der Beobachtung folgt und was gerade nicht bewiesen ist. Die alltagstaugliche Übersetzung für „Vergleichsgruppe“ lautet: Die historische Aussage wird als Hypothese behandelt und mit heutigen internen Beobachtungen abgeglichen – betrachtet im Kontext „Großbritannien“. Damit wird zugleich die Grenze beim Aspekt „Erhebungszeitraum“ sichtbar: Ein Indikator beschreibt die Verbreitung, beweist aber weder Nutzen noch Beherrschbarkeit. Für die belastbare Umsetzung gilt als Auftrag: Beobachtung, Interpretation und Entscheidung in getrennten Schritten dokumentieren; im Fokus steht dabei „Großbritannien“. Der Prüfpfad endet nicht beim Dokument; „Studienbefund“ liefert dafür den praktischen Anwendungsfall. Als Verbindung zwischen Nachweis und Messung dienen: eine nachvollziehbare Kette vom Befund zur Konsequenz; Vergleichbarkeit der Stichprobe, Aktualität der Annahmen und Abweichung zur eigenen Organisation. Beim Aspekt „Erhebungszeitraum“ ist nicht die Menge der Aktivitäten entscheidend, sondern die erkennbare Veränderung des Ergebnisses.
Messgröße im Blick: Großbritannien
Im Mittelpunkt von „Folgebefragung“ steht weniger das Schlagwort als die damit verbundene Entscheidung: Es ist zu klären, welcher Wert eine konkrete Reaktion auslösen kann. Die Schwachstelle liegt nicht im Schlagwort selbst, sondern dort, wo eine auffällige Prozentzahl ohne Blick auf Stichprobe (hier bezogen auf „Entscheidungsnutzen“), Fragestellung oder Erhebungszeitraum zur Handlungsanweisung wird; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „Studienbefund“ konkretisiert. Für die beteiligten Rollen – Studienautor, Auftraggeber, befragte Organisationen und heutige Entscheider – braucht der Aspekt „Folgebefragung“ daher einen vorab geklärten Entscheidungsweg. Der nächste Arbeitsschritt lautet: Definition, Quelle, Schwelle, Eigentümer und Konsequenz gemeinsam festlegen; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „Vergleichsgruppe“ konkretisiert. Der Prüfpfad endet nicht beim Dokument; für den Aspekt „Folgebefragung“ wird daraus ein eigener Prüfschritt. Als Verbindung zwischen Nachweis und Messung dienen: eine Kennzahl mit erklärbarer Datenherkunft und Entscheidung; der Zusammenhang zwischen „Folgebefragung“ und „Großbritannien“. Die Leserperspektive auf „belastbare Nachweise statt bloßer Dokumentenfülle“ schärft den Blick dafür, ob „Großbritannien“ nur beschrieben oder tatsächlich gesteuert wird.
Marktprognose – Wirksamkeit praktisch fassen
Der konkrete Nutzen von „Marktprognose“ zeigt sich erst, wenn eine offene Annahme überprüft wird: Es ist zu klären, ob die Maßnahme das beabsichtigte Risiko oder Ergebnis tatsächlich verändert. Folgende Messperspektive zeigt, ob sich der Aspekt „Marktprognose“ tatsächlich verbessert oder nur formell bearbeitet wurde: Vergleichbarkeit der Stichprobe, Aktualität der Annahmen und Abweichung zur eigenen Organisation. Für „Vergleichsgruppe“ bleibt dabei verbindlich: Ein Indikator beschreibt die Verbreitung, beweist aber weder Nutzen noch Beherrschbarkeit. Im Regelbetrieb wird folgender Punkt verankert: Design, Ausführung und Wirkung getrennt beurteilen. Die Dokumentation hält zwei Dinge fest – eine Wirkungsprüfung mit Gegenbeispiel und Folgemaßnahme; zusätzlich sichtbar wird: die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“. Beim Aspekt „Vergleichsgruppe“ ist nicht die Menge der Aktivitäten entscheidend, sondern die erkennbare Veränderung des Ergebnisses; die Umsetzung wird dabei an „interne Referenzwerte“ gespiegelt.
Der Praxistest für Übertragbarkeit bleibt bewusst einfach: Die Regel zu Vergleichsgruppe muss im Normalbetrieb verständlich, beim Aspekt Folgebefragung im Ausnahmefall entscheidbar und nach einer Änderung erneut prüfbar sein. Fehlt eine dieser Eigenschaften, besteht bei Marktprognose weiterer Handlungsbedarf.
Kommentare 21
Das wirft eine praktische Frage auf. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Der Ansatz wäre für mich vollständig, wenn bei privaten Geräten neben dem Normalfall auch ein realistischer Ausnahmefall erprobt wird. Damit könnte die Lösung im Alltag wachsen, ohne beliebig zu werden. Ein kurzer Vermerk im bestehenden Ablauf dürfte dafür ausreichen.
Eine Frage zur Umsetzung: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Beobachtung wäre wichtiger als eine reine Vollständigkeitsquote?
Ich würde zunächst einen konkreten Ablauf auswählen und dort Ausgangslage, Entscheidung und Ergebnis gegenüberstellen. Sonst bleibt die Bewertung leicht abstrakt.
Ein konkreter Fall hilft, aber die Zuständigkeit muss von Anfang an klar sein. Sonst ist zwar das Problem sichtbar, die notwendige Entscheidung bleibt aber liegen.
Das ist die wesentliche Abgrenzung. Eine Dokumentation zeigt zunächst nur, was vorgesehen oder getan wurde; erst die überprüfte Wirkung macht daraus einen Steuerungsimpuls.
So ergibt die Vorgehensweise Sinn: begrenzter Einstieg, klare Messgröße und eine sichtbare Entscheidung, falls das Ergebnis nicht trägt.
Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Für mich liegt der Schwerpunkt hier: Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden.
Ich finde den Ansatz plausibel, aber noch sehr grundsätzlich. An welchem konkreten Entscheidungspunkt würde er einen Unterschied machen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Welche minimale Lösung wäre für Trennung privater und dienstlicher Daten vertretbar, wenn ein kleines Team mehrere Rollen gleichzeitig übernimmt?
Ich würde die Rollen dennoch getrennt dokumentieren und für die kritische Entscheidung einen zweiten Blick vorsehen. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Trennung privater und dienstlicher Daten sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Für mich liegt der entscheidende Punkt bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Daran zeigt sich meist früh, ob das Vorgehen wirklich trägt.
Dazu eine Rückfrage: Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Mein Vorschlag wäre: Der Austritt gehört für mich schon in die Planung. Zugriff entziehen und Unternehmensdaten entfernen sind unterschiedliche Aufgaben, die getrennt beschrieben werden sollten. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Spannend ist für mich, wie eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung in bestehende Abläufe passt. Eine zusätzliche Parallelstruktur wäre vermutlich schwer dauerhaft zu betreiben.
Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Mein Vorschlag wäre: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist.
Wie könnte bei Supportgrenzen und Kostenverteilung eine Rückmeldung aus der operativen Umsetzung in die Steuerung einfließen?
Ein kurzer Austausch über konkrete Schwierigkeiten wäre aus meiner Sicht hilfreicher als eine reine Fortschrittsabfrage. Aus der Rückmeldung sollte eine benannte Entscheidung oder Maßnahme entstehen. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.