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FACHARTIKEL / IT

Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 6

Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 6 Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 6

Wie bereits angekündigt, folgen im letzten Teil meiner Blogreihe zu meiner Masterthesis die Phasen Umsetzungsstrategie, Pilotprojekt und Rollout, sowie Anpassung der IT-Strategie.

 

Umsetzungsstrategie

Wenn sich nach der Analyse herausstellt, dass ein Unternehmen Bring your own Device einsetzen möchte, muss der Umfang eingegrenzt werden. Wie die empirische Umfrage ergeben hat, erlauben viele Unternehmen lediglich die Nutzung von privaten Smartphones. Manche Unternehmen unterstützen sogar nur die eines bestimmten Herstellers, oder mit bestimmtem Betriebssystem. Je weniger Einschränkungen der Arbeitgeber vorgibt, desto zufriedener mögen seine Mitarbeiter sein, desto mehr Sicherheitsvorkehrung sind allerdings auch vorzunehmen. Auch kann der Arbeitgeber die Nutzungsmöglichkeiten einschränken. Entsprechend dem Ergebnis der empirischen Untersuchung wird es am häufigsten erlaubt Kalender, Kontakte und E-Mail Funktionalität zu nutzen. Auch hier gilt, je mehr Anwendungen der Arbeitgeber zulässt umso höher ist das IT Sicherheitsrisiko.

Mögliche Umsetzungsvarianten wären daher folgende:

  • Einsatz von E-Mail, Kalender und Kontakten auf dem privaten Smartphone

  • Firmendesktops auf privaten Endgeräten, wie Notebooks

  • Virtualisierung von Anwendungen zur Ausführung auf privaten Endgeräten

Aufgrund des Sicherheitsrisikos sollte ein Arbeitgeber jedoch niemals eine Arbeitsumgebung zur freien Konfiguration freigeben.

 

Pilotprojekt und Rollout

Die Umsetzung sollte nicht direkt in der ganzen Firma erfolgen, sondern Schrittweise. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten für eine Vorgehensweise.

Bring your own Device sollte schrittweise eingeführt werden, das heißt, zunächst könnte beispielsweise das WLan für private Endgeräte freigeschalten werden. In einem weiteren Schritt wäre es sinnvoll bestimmte Anwendungen, wie Kalender und E-Mail Funktionalität für bestimmte private Endgeräte freizugeben. Dies könnte direkt für alle Mitarbeiter erfolgen, oder aber nur für eine Pilotgruppe. Letzteres würde sich empfehlen, da man einen kleinen Anwenderkreis einfacher „überwachen“ kann, das bedeutet positive Effekte sowie Schwierigkeiten können besser erkannt werden. So können Sicherheitsrisiken entfernt werden, bevor sie Schaden anrichten. Auch können bei einer kleineren Gruppe leichter Umfragen bzgl. der Akzeptanz von IT Consumerization durchgeführt werden. Aufbauend auf den Ergebnissen des Pilotprojektes könnte Bring your own Device weiter ausgebaut werden, beispielsweise auf weitere Endgeräte und/oder Anwendungen oder auf größere Personengruppen. Letzteres birgt weitere Herausforderungen, da der Übergang zum privaten Endgerät reibungslos verlaufen sollte.

 

Anpassung der IT-Strategie

Bring your own Device bringt der Unternehmens-IT große Veränderungen. Daher sollte das Thema nicht isoliert implementiert werden. Vor der Einführung sollte der Einfluss auf die IT-Strategie, -Architektur und den –Betrieb evaluiert werden. Durch ByoD gibt es in nahezu allen Bereichen neue Anforderungen an die IT, die berücksichtigt werden und mit der Einführung von BoyD geändert sollten.

Die IT-Architektur sollte keinerlei Anforderungen an das Endgerät stellen, sondern standardisierte Benutzerschnittstellen zu Verfügung stellen. So sollten möglichst viele Anwendungen webbasiert sein und die Daten nicht lokal, sondern auf Servern abgelegt werden. Daher bietet sich eine cloudbasierte Architektur bei der Umsetzung von IT Consumerization an. Auch die Sicherheitsstrategie sollte überarbeitet werden. Während vor der Einführung von ByoD Firewalls oder ähnliche Anwendungen an den Unternehmensgrenzen ausgereicht haben, sollte mit der Einführung über eine Absicherung der Daten nachgedacht werden, hierzu bieten sich Zugriffskontrollen und Verschlüsselung an. Auch für den Betrieb gibt es durch die Einführung von ByoD einige Änderungen. Während vorher die meisten Anwender ähnliche Endgeräte hatten und sich der Support so auf diese spezialisieren konnte, gibt es mit Bring your own Device eine Vielzahl von Endgeräten. Je nach Endgerät können sich unterschiedliche Problemstellungen ergeben. Daher sollten die Supportabteilungen dahingehend geschult werden.

 

Erkennbar an dem Vorgehen für die Einführung von Bring your own Device ist, dass es keine richtige Anleitung gibt nach der man vorgehen kann. Jedes Unternehmen muss für sich selber entscheiden in welchem Rahmen, d.h. welche Endgeräte unterstützt und welche Anwendungen verfügbar gemacht werden, ByoD eingesetzt werden soll. Dabei ist auch auf die Unternehmensstruktur und -Branche zu achten. In Unternehmen im regulierten Umfeld ist es sicherlich schwieriger IT Consumerization umzusetzen, da Daten einem besonderen Schutz und das Unternehmen bestimmten Vorgaben unterliegen. In kleinen Unternehmen ist ByoD schneller umzusetzen, allerdings birgt die Umsetzung auch Gefahren, weshalb kleinere Unternehmen häufig zögerlicher an neue Trends herangehen, als große Unternehmen, bei denen ein Rückschlag nicht zum Konkurs führen kann. Auch wird ByoD eher in Unternehmen mit IT-affineren Mitarbeitern, wie reine IT-Unternehmen, Einzug finden, als in Unternehmen die weniger IT-affin sind.

Vertiefung: Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 6

Aus „Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern; „BYOD steuern – Teil 6“ liefert dafür den praktischen Anwendungsfall? - Teil 6“ lässt sich mehr gewinnen als eine Momentaufnahme. Die nachfolgende Vertiefung ordnet für Nachrichtenverlauf ein, welche Annahmen geprüft und welche Konsequenzen organisatorisch sauber umgesetzt werden sollten.

Szenario im Blick: Freigabeliste

Im Mittelpunkt von „BYOD steuern – Teil 6“ steht weniger das Schlagwort als die damit verbundene Entscheidung: Es ist zu klären, welcher konkrete Ablauf Nutzen und Risiko gleichzeitig sichtbar macht. Beim Schwerpunkt „BYOD steuern – Teil 6“ geht es um mobile Kommunikation, Cloudspeicher und nutzergewählte Anwendungen sowie um den Bezug zu „Freigabeliste“; zu entscheiden ist, welcher Kommunikationsweg für welchen Informationswert und Geschäftszweck zulässig ist. Ein vorschneller Schluss würde diese Grenze ignorieren: Verschlüsselung schützt den Transport (hier bezogen auf „Datenexport“), beantwortet aber nicht automatisch Fragen zu Zweck, Ablage und Verantwortlichkeit. Ein schlanker, aber wirksamer Ansatz lautet: Auslöser, Beteiligte, Entscheidungen und Folgen Schritt für Schritt durchspielen; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „Nachrichtenverlauf“ konkretisiert. Die Dokumentation hält zwei Dinge fest – ein getesteter Fall mit erkannten Lücken; zusätzlich sichtbar wird: Schattenanwendungen, fehlende Ablagen, Datenabflüsse, Suchaufwand und nicht nachvollziehbare Entscheidungen. Der Diskussionsaspekt „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“ ergänzt die Betrachtung sinnvoll, weil er „Freigabeliste“ mit der tatsächlichen Anwendung verknüpft.

Was „Freigabeliste“ für Integration bedeutet

Aus dem historischen Befund entsteht für „Freigabeliste“ eine praktische Steuerungsfrage: Es ist zu klären, welcher bestehende Prozess den neuen Prüfschritt sinnvoll aufnehmen kann. Beteiligt sind hier vor allem Fachbereiche, Kommunikation, IT, Datenschutz, Informationssicherheit und externe Gesprächspartner; ihre Perspektiven treffen beim Aspekt „Nachrichtenverlauf“ unmittelbar aufeinander. Besondere Aufmerksamkeit verdient das Szenario, in dem bequeme Werkzeuge geschäftliche Informationen außerhalb kontrollierter Ablagen und Aufbewahrungsregeln verteilen. Die praktische Konsequenz heißt: Beschaffung, Berechtigung, Änderung oder Offboarding gezielt erweitern. Überprüfbar wird der Schritt durch folgendes Ergebnis: ein eingebetteter Kontrollpunkt ohne parallelen Sonderprozess; der Prüfkontext ist hier „Cloudablage“. Relevant bleibt dabei: der Zusammenhang zwischen „Freigabeliste“ und „Nachrichtenverlauf“. Eine brauchbare Gegenprobe ist die Frage, ob dieselbe Entscheidung bei einer Störung rund um „Freigabeliste“ noch nachvollziehbar wäre.

Lizenzen im Blick: externe Beteiligte

Der nächste sinnvolle Schritt für „Geschäftskommunikation“ trennt Aussage, Voraussetzung und Konsequenz voneinander: Es ist zu klären, ob private und geschäftliche Nutzung vom Nutzungsrecht gedeckt sind. Als belastbare Grundlage dienen freigegebene Kanäle, Datenklassifikation, Export- und Löschmöglichkeiten, Vertragslage und Nutzungsprotokolle; für den Aspekt „Geschäftskommunikation“ muss ihre Herkunft nachvollziehbar bleiben. Die Entscheidung über „externe Beteiligte“ sollte deshalb ausdrücklich festhalten, welcher Kommunikationsweg für welchen Informationswert und Geschäftszweck zulässig ist. Statt einer neuen Parallelstruktur genügt zunächst: Lizenztyp, Nutzerkreis, Gerät, Übertragbarkeit und Beendigung prüfen. Die Dokumentation hält zwei Dinge fest – ein Lizenznachweis bis zum Entzug oder zur Neuvergabe; zusätzlich sichtbar wird: die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „Tests und Lernen aus erkannten Abweichungen“. Für den Dialog unter dem Beitrag ist „Tests und Lernen aus erkannten Abweichungen“ der passende Belastungstest: Gerade beim Aspekt „externe Beteiligte“ muss die Regel im Alltag tragen.

Geltungsbereich im Blick: Aufbewahrung

Der konkrete Nutzen von „Suchbarkeit“ zeigt sich erst, wenn eine offene Annahme überprüft wird: Es ist zu klären, für welche Personengruppe, Leistung und Informationsklasse die Aussage gelten soll. Die alltagstaugliche Übersetzung für „Suchbarkeit“ lautet: Kommunikationsbedarf und Informationsklasse bestimmen gemeinsam den zulässigen Kanal. Damit wird zugleich die Grenze beim Aspekt „Aufbewahrung“ sichtbar: Verschlüsselung schützt den Transport (hier bezogen auf „Löschung“), beantwortet aber nicht automatisch Fragen zu Zweck, Ablage und Verantwortlichkeit. Für den nächsten Review wird vereinbart: Grenzen und Nicht-Anwendungsfälle ausdrücklich festhalten; die Umsetzung wird dabei an „BYOD steuern – Teil 6“ gespiegelt. Für Audit und Führung reicht Aktivität nicht aus; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „Freigabeliste“ konkretisiert. Benötigt wird folgender Nachweis: eine knappe Scope-Notiz mit Ein- und Ausschlüssen; bewertet wird außerdem: Schattenanwendungen, fehlende Ablagen, Datenabflüsse, Suchaufwand und nicht nachvollziehbare Entscheidungen. Eine brauchbare Gegenprobe ist die Frage, ob dieselbe Entscheidung bei einer Störung rund um „Suchbarkeit“ noch nachvollziehbar wäre; im Fokus steht dabei „Geschäftskommunikation“.

Kommunikation als Konsequenz aus „Nachrichtenverlauf“

Der nächste sinnvolle Schritt für „Nachrichtenverlauf“ trennt Aussage, Voraussetzung und Konsequenz voneinander: Es ist zu klären, welche Erwartung verständlich erklärt und bei Rückfragen erreichbar sein muss. Kritisch wird die Lage insbesondere dann, wenn bequeme Werkzeuge geschäftliche Informationen außerhalb kontrollierter Ablagen und Aufbewahrungsregeln verteilen; als Bezugspunkt dient „Freigabeliste“. Für die beteiligten Rollen – Fachbereiche, Kommunikation, IT, Datenschutz, Informationssicherheit und externe Gesprächspartner – braucht der Aspekt „Nachrichtenverlauf“ daher einen vorab geklärten Entscheidungsweg. Für den nächsten Review wird vereinbart: Regel, Grund, Alternative und Hilfe zielgruppengerecht verbinden; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „Suchbarkeit“ konkretisiert. Ob der Ansatz trägt, wird an folgendem Ergebnis geprüft: Rückfragen, Fehlanwendungen und Verständnislücken als Lernsignal; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „Nachrichtenverlauf“ konkretisiert. Die Ergebnisbeobachtung richtet sich auf: der Zusammenhang zwischen „Nachrichtenverlauf“ und „BYOD steuern – Teil 6“. Für den Dialog unter dem Beitrag ist „belastbare Nachweise statt bloßer Dokumentenfülle“ der passende Belastungstest: Gerade beim Aspekt „BYOD steuern – Teil 6“ muss die Regel im Alltag tragen.

Für Freigabeliste sollte am Ende kein umfangreiches Zusatzdokument stehen, sondern eine klare Entscheidung mit Eigentümer, Nachweis und Wiedervorlage für Geschäftskommunikation. Genau daran lässt sich erkennen, ob die Vertiefung zu Suchbarkeit praktische Wirkung entfaltet.

Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken.
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Kommentare 32

Moritz Schreiber am Freitag, 19. Dezember 2014 14:04

Spannend finde ich die praktische Seite: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Reicht dafür zunächst ein kleiner Pilot oder braucht es sofort einen breiteren Ansatz?

Spannend finde ich die praktische Seite: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Reicht dafür zunächst ein kleiner Pilot oder braucht es sofort einen breiteren Ansatz?
Thomas Bergmann am Freitag, 19. Dezember 2014 16:04

Ich würde zunächst einen konkreten Ablauf auswählen und dort Ausgangslage, Entscheidung und Ergebnis gegenüberstellen. Sonst bleibt die Bewertung leicht abstrakt.

Ich würde zunächst einen konkreten Ablauf auswählen und dort Ausgangslage, Entscheidung und Ergebnis gegenüberstellen. Sonst bleibt die Bewertung leicht abstrakt.
Sabine Wendt am Freitag, 19. Dezember 2014 19:24

Für mich gehört noch ein fester Zeitpunkt zur Nachprüfung dazu. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die Maßnahme nur erledigt wurde oder tatsächlich etwas verbessert hat.

Für mich gehört noch ein fester Zeitpunkt zur Nachprüfung dazu. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die Maßnahme nur erledigt wurde oder tatsächlich etwas verbessert hat.
Markus Groß am Samstag, 20. Dezember 2014 07:32

Beides gehört zusammen: ein überschaubarer Einstieg und eine klare Konsequenz bei Abweichungen. Ohne diese Konsequenz bleibt auch eine gute Kennzahl letztlich informativ statt steuernd.

Beides gehört zusammen: ein überschaubarer Einstieg und eine klare Konsequenz bei Abweichungen. Ohne diese Konsequenz bleibt auch eine gute Kennzahl letztlich informativ statt steuernd.
Sebastian Hahn am Samstag, 20. Dezember 2014 12:23

Das überzeugt mich. Ein konkreter Fall mit klarer Zuständigkeit und Nachprüfung dürfte mehr zeigen als ein umfangreiches Modell ohne praktische Rückkopplung.

Das überzeugt mich. Ein konkreter Fall mit klarer Zuständigkeit und Nachprüfung dürfte mehr zeigen als ein umfangreiches Modell ohne praktische Rückkopplung.
Andreas Albers am Freitag, 19. Dezember 2014 15:42

Den Punkt würde ich gern vertiefen. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?

Den Punkt würde ich gern vertiefen. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Petra Winter am Freitag, 19. Dezember 2014 20:59

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Katharina Krüger am Dienstag, 06. Januar 2015 16:49

Wie lässt sich bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts vermeiden, dass offene Punkte zwischen mehreren Zuständigkeiten liegen bleiben?

Wie lässt sich bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts vermeiden, dass offene Punkte zwischen mehreren Zuständigkeiten liegen bleiben?
Daniel Ahrens am Dienstag, 06. Januar 2015 17:44

Ich würde den offenen Punkt mit einem Verantwortlichen, einem Termin und einem überprüfbaren Ergebnis verbinden. Bei mehreren Beteiligten sollte außerdem klar sein, wer eine Entscheidung herbeiführt. Für Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.

Ich würde den offenen Punkt mit einem Verantwortlichen, einem Termin und einem überprüfbaren Ergebnis verbinden. Bei mehreren Beteiligten sollte außerdem klar sein, wer eine Entscheidung herbeiführt. Für Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Martin Lorenz am Dienstag, 27. Januar 2015 09:33

Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Sabine Wendt am Dienstag, 27. Januar 2015 12:23

Ich würde es so einordnen: Der Austritt gehört für mich schon in die Planung. Zugriff entziehen und Unternehmensdaten entfernen sind unterschiedliche Aufgaben, die getrennt beschrieben werden sollten. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Ich würde es so einordnen: Der Austritt gehört für mich schon in die Planung. Zugriff entziehen und Unternehmensdaten entfernen sind unterschiedliche Aufgaben, die getrennt beschrieben werden sollten. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Uwe Baumann am Dienstag, 27. Januar 2015 15:18

Hier würde ich widersprechen: Ein zusätzlicher Prozess kann auch neue Reibung schaffen. Welche vorhandene Aufgabe könnte man damit zusammenführen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird?

Hier würde ich widersprechen: Ein zusätzlicher Prozess kann auch neue Reibung schaffen. Welche vorhandene Aufgabe könnte man damit zusammenführen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird?
Markus Groß am Dienstag, 27. Januar 2015 16:35

Der Umfang müsste zur Bedeutung der betroffenen Leistung passen. Weniger Detail kann vernünftig sein, solange die wesentlichen Entscheidungen und Abhängigkeiten nachvollziehbar bleiben. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Der Umfang müsste zur Bedeutung der betroffenen Leistung passen. Weniger Detail kann vernünftig sein, solange die wesentlichen Entscheidungen und Abhängigkeiten nachvollziehbar bleiben. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Melanie Marquardt am Dienstag, 27. Januar 2015 17:34

Ja, so wird die Abwägung konkreter. Ich würde vor allem den Prüfanlass festhalten, damit die Lösung nicht unbegrenzt als gesetzt gilt. Die Ausgangsfrage „Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird?“ ist damit für mich noch nicht vollständig beantwortet.

Ja, so wird die Abwägung konkreter. Ich würde vor allem den Prüfanlass festhalten, damit die Lösung nicht unbegrenzt als gesetzt gilt. Die Ausgangsfrage „Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird?“ ist damit für mich noch nicht vollständig beantwortet.
Maren Paul am Dienstag, 27. Januar 2015 18:46

Das ist mir als Maßstab noch etwas zu weich. Welches Ergebnis müsste sich nach der Änderung nachweisbar verbessern? Meine Ausgangsfrage bleibt: Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird?

Das ist mir als Maßstab noch etwas zu weich. Welches Ergebnis müsste sich nach der Änderung nachweisbar verbessern? Meine Ausgangsfrage bleibt: Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird?
Katharina Krüger am Mittwoch, 28. Januar 2015 11:26

Wo würdet ihr bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts anfangen, wenn die Zuständigkeit beim Übergang in den Betrieb unklar bleibt?

Wo würdet ihr bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts anfangen, wenn die Zuständigkeit beim Übergang in den Betrieb unklar bleibt?
Sebastian Hahn am Mittwoch, 28. Januar 2015 12:32

Mein Vorschlag wäre, die Übergabe erst mit benanntem Verantwortlichen und nachvollziehbaren Abnahmekriterien abschließen. Anschließend sollte klar sein, wer die Wirkung prüft und wann erneut entschieden wird. Bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.

Mein Vorschlag wäre, die Übergabe erst mit benanntem Verantwortlichen und nachvollziehbaren Abnahmekriterien abschließen. Anschließend sollte klar sein, wer die Wirkung prüft und wann erneut entschieden wird. Bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Anna Lindner am Montag, 02. Februar 2015 15:21

Welche Abweichung würde euch bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts veranlassen, die Entscheidung erneut aufzumachen?

Welche Abweichung würde euch bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts veranlassen, die Entscheidung erneut aufzumachen?
Tobias Roth am Montag, 02. Februar 2015 15:47

Wenn eine tragende Annahme nicht mehr stimmt, wäre für mich eine neue Bewertung nötig. Dafür sollten Annahme, Auswirkung und Entscheidung zusammen dokumentiert sein; sonst wird die Änderung leicht übersehen. Mit Blick auf Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts würde ich den Umfang der Prüfung bewusst auf diese Entscheidung begrenzen.

Wenn eine tragende Annahme nicht mehr stimmt, wäre für mich eine neue Bewertung nötig. Dafür sollten Annahme, Auswirkung und Entscheidung zusammen dokumentiert sein; sonst wird die Änderung leicht übersehen. Mit Blick auf Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts würde ich den Umfang der Prüfung bewusst auf diese Entscheidung begrenzen.
Sabine Wendt am Dienstag, 10. Februar 2015 16:49

Ist eine freiwillige Teilnahme wirklich freiwillig, wenn das private Gerät im Team faktisch erwartet wird? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Ist eine freiwillige Teilnahme wirklich freiwillig, wenn das private Gerät im Team faktisch erwartet wird? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Leonie Graf am Dienstag, 28. April 2015 08:37

Wichtig erscheint mir dabei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Gerade die Übergaben zwischen mehreren Beteiligten verdienen Aufmerksamkeit.

Wichtig erscheint mir dabei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Gerade die Übergaben zwischen mehreren Beteiligten verdienen Aufmerksamkeit.
Kerstin Böhm am Dienstag, 17. April 2018 08:39

Für mich liegt der entscheidende Punkt bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Daran zeigt sich früh, ob der Ansatz im Alltag trägt.

Für mich liegt der entscheidende Punkt bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Daran zeigt sich früh, ob der Ansatz im Alltag trägt.
Maren Paul am Donnerstag, 27. Juni 2019 19:39

Dazu eine Rückfrage: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Dazu eine Rückfrage: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Martin Lorenz am Donnerstag, 27. Juni 2019 21:11

Daran würde ich anknüpfen. Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.

Daran würde ich anknüpfen. Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Sabine Wendt am Freitag, 28. Juni 2019 07:05

Ich finde den Ansatz plausibel, aber noch sehr grundsätzlich. An welchem konkreten Entscheidungspunkt würde er einen Unterschied machen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Ich finde den Ansatz plausibel, aber noch sehr grundsätzlich. An welchem konkreten Entscheidungspunkt würde er einen Unterschied machen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Uwe Baumann am Freitag, 28. Juni 2019 07:32

Bei fehlenden Informationen würde ich die Unsicherheit sichtbar machen und eine vorläufige Entscheidung mit klarer Wiedervorlage treffen. Einfach so zu tun, als wäre alles bekannt, wäre die schlechtere Grundlage. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden.

Bei fehlenden Informationen würde ich die Unsicherheit sichtbar machen und eine vorläufige Entscheidung mit klarer Wiedervorlage treffen. Einfach so zu tun, als wäre alles bekannt, wäre die schlechtere Grundlage. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden.
Sophie Jansen am Freitag, 28. Juni 2019 08:32

Danke für die Präzisierung. Für mich wäre die Wirkung im Betrieb die interessantere Rückmeldung als die reine Vollständigkeit der Unterlagen. Die Ausgangsfrage „Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen?“ ist damit für mich noch nicht vollständig beantwortet. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Danke für die Präzisierung. Für mich wäre die Wirkung im Betrieb die interessantere Rückmeldung als die reine Vollständigkeit der Unterlagen. Die Ausgangsfrage „Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen?“ ist damit für mich noch nicht vollständig beantwortet. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Mehmet Kaya am Dienstag, 15. Juni 2021 09:52

Spannend ist für mich, wie eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung in bestehende Abläufe passt. Eine zusätzliche Parallelstruktur wäre vermutlich schwer dauerhaft zu betreiben.

Spannend ist für mich, wie eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung in bestehende Abläufe passt. Eine zusätzliche Parallelstruktur wäre vermutlich schwer dauerhaft zu betreiben.
Nicole Hansen am Montag, 21. März 2022 09:45

Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung würde ich nicht nur die Durchführung betrachten. Aussagekräftig wird es erst, wenn Wirkung und Abweichungen sichtbar bleiben.

Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung würde ich nicht nur die Durchführung betrachten. Aussagekräftig wird es erst, wenn Wirkung und Abweichungen sichtbar bleiben.
Melanie Marquardt am Sonntag, 20. September 2026 09:13

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Maren Paul am Sonntag, 20. September 2026 11:10

Ich würde es so einordnen: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Ich würde es so einordnen: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Martin Lorenz am Sonntag, 20. September 2026 13:07

Der Grundgedanke passt für mich. Trotzdem: Wie verhindert man, dass die Verantwortung zwischen mehreren Beteiligten hängen bleibt? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Der Grundgedanke passt für mich. Trotzdem: Wie verhindert man, dass die Verantwortung zwischen mehreren Beteiligten hängen bleibt? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
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