Mit der NIS2-Richtlinie rückt ein Aspekt besonders in den Fokus, der in vielen Unternehmen bisher unterschätzt wurde: die persönliche Haftung von Führungskräften. Während Cybersicherheit früher zu oft als „IT-Thema“ betrachtet wurde, macht NIS2 unmissverständlich klar: Die Verantwortung liegt an der Spitze – und sie lässt sich nicht delegieren. Das verändert Entscheidungswege, Prioritäten und auch die Art, wie über Risiken gesprochen wird.
Im Kern verpflichtet NIS2 Unternehmensleitungen, angemessene (und nachweisbar wirksame) Sicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen zu etablieren, deren Umsetzung zu überwachen und ausreichende Ressourcen bereitzustellen. Unterbleibt dies, drohen nicht nur Unternehmenssanktionen, sondern auch persönliche Konsequenzen – zivilrechtlich, aufsichtsrechtlich und in Extremfällen strafrechtlich. Dieser Beitrag erklärt den rechtlichen Rahmen, typische Haftungsfallen, praxisnahe Schutzmechanismen und liefert konkrete Vorlagen, wie Leitungsgremien ihre Sorgfaltspflichten geordnet wahrnehmen und belegen können.

