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AI Act in Einkauf & Vendor Management: Die unterschätzte Frontlinie der Compliance

AI Act in Einkauf & Vendor Management: Die unterschätzte Frontlinie der Compliance

Als über den EU AI Act gesprochen wird, landen die Gespräche oft sehr schnell bei Governance-Strukturen, Risikoklassen, Registern und internen Prüfprozessen. Das ist wichtig – aber es blendet eine Realität aus, die in vielen Unternehmen darüber entscheidet, ob AI-Compliance überhaupt kontrollierbar wird: Der größte Teil der KI, die heute genutzt wird, wird nicht „gebaut“, sondern eingekauft. Und genau deshalb ist Einkauf und Vendor Management die unterschätzte Frontlinie.

Das klingt zunächst nach Zuständigkeitsdebatte, ist aber in Wahrheit eine Steuerungsfrage. Denn wenn KI-Funktionen in Standardsoftware, Cloud-Services, Plattformen oder Dienstleisterleistungen stecken, dann entstehen Pflichten und Risiken dort, wo Sie als Kunde Einfluss nehmen können: in Beschaffung, Vertragsgestaltung, laufender Steuerung und Exit-/Fallback-Logik. Wenn diese Hebel nicht sauber gesetzt sind, kann die beste interne Governance im Alltag kaum greifen. Dann haben Sie vielleicht ein KI-Register – aber die wesentlichen Informationen fehlen. Oder Sie haben eine Klassifizierung – aber kein vertragliches Fundament, um Nachweise einzufordern. Oder Sie haben Regeln – aber keine Routine, um Änderungen des Anbieters rechtzeitig zu erkennen.


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