GEDANKEN & FACHLICHE EINORDNUNG

Blog

Impulse zu Governance, Informationssicherheit und KI.

Schriftgröße
7 Minuten Lesezeit (1439 Worte)
FACHARTIKEL / IT

BYOA - “Bring your own Apps” ist stark im Kommen

BYOA - “Bring your own Apps” ist stark im Kommen BYOA - “Bring your own Apps” ist stark im Kommen

Lange Zeit galt in der Firmen-IT das Thema BYOD “Bring your own Device” als das neue Problem. Zunehmend wird jedoch das "devicelose"-Trendthema BYOA “Bring your own Apps” zu einem ernstzunehmenden Problem für die Sicherheit der Unternehmens-IT. Eine von der IT-Sicherheitsfirma McAfee durchgeführten Studie unter rund 600 IT-Verantwortlichen und Führungskräften hat ergeben, dass mehr als 80 Prozent der Befragten unerlaubt private Anwendungen (Apps) für berufliche Zwecke nutzen. Neben dem Trend zu “Bring your own Device” geht die Entwicklung inzwischen also auch immer stärker zu “Bring your own Apps”.

Durch diese sogenannte „Schatten-IT“ werden unkalkullierbare Sicherheitslücken geschaffen, um die insbesondere IT-Verantwortliche eigentlich im besonderen Bescheid wissen müssten. Trotzdem nutzen vor allem gerade IT-Spezialisten private Anwendungen an bestehenden Richtlinien und Firmen-Policies vorbei, weil sie sich laut Studie von diesen Vorgaben zu sehr eingeschränkt und inflexibel fühlen.

Zusammengefasst sind die Kernaussagen der Studie:

  • Mehr als 80 Prozent der Befragten gaben an nicht genehmigte SaaS Anwendungen in ihrem beruflichen Umfeld zu nutzen
  • Fast 35 Prozent aller SaaS Anwendungen im beruflichen Umfeld wurden nicht genehmigt und tragen zu einer Schatten IT bei.
  • Mit 9 Prozent ist Microsoft Office 365 die meistbenutzte nicht zugelassene SaaS Anwendung, gefolgt von den Produktivitätstools Zoho mit 8 Prozent sowie LinkedIn und Facebook mit je 7 Prozent.
  • Nur durchschnittlich 15 Prozent der Nutzer von SaaS haben jemals an einer Sicherheitsschulung teilgenommen.
  • IT Experten tragen eher zu einer Schatten IT als Business User. (81% der Business User zu 83% IT Nutzer).
  • Rund 40 Prozent der Befragten mit IT Hintergrund nutzen nicht autorisierte SaaS, da diese es Ihnen erlaubt die IT Prozesse zu umgehen, während 18% zustimmten, dass Restriktionen in der IT es schwierig machen seinen Beruf auszuführen.


Die vollständige Studie finden Sie hier

Vertiefung: BYOA - “Bring your own Apps” ist stark im Kommen

Die damalige Beobachtung zu „BYOA - “Bring your own Apps” ist stark im Kommen“ wird hier nicht ersetzt, sondern praktisch weitergedacht. Im Fokus stehen bei Geschäftskommunikation überprüfbare Voraussetzungen, erkennbare Grenzen und ein im Alltag belastbarer Umgang.

Trennung: BYOA - “Bring your own Apps” ist stark im Kommen

Aus dem historischen Befund entsteht für „BYOA - “Bring your own Apps” ist stark im Kommen“ eine praktische Steuerungsfrage: Es ist zu klären, wie private und geschäftliche Bereiche technisch und organisatorisch auseinanderbleiben. Beim Schwerpunkt „BYOA - “Bring your own Apps” ist stark im Kommen“ geht es um mobile Kommunikation, Cloudspeicher und nutzergewählte Anwendungen sowie um den Bezug zu „Suchbarkeit“; zu entscheiden ist, welcher Kommunikationsweg für welchen Informationswert und Geschäftszweck zulässig ist. Für die Abwägung ist besonders wichtig: Verschlüsselung schützt den Transport (hier bezogen auf „Freigabeliste“), beantwortet aber nicht automatisch Fragen zu Zweck, Ablage und Verantwortlichkeit. Für den nächsten Review wird vereinbart: Daten, Konten, Sicherungen und Supportgrenzen getrennt definieren. Der vorgesehene Nachweis lautet: einen getesteten Nachweis für Trennung und gezielte Löschung; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „externe Beteiligte“ konkretisiert. Als Messperspektive dient: Schattenanwendungen, fehlende Ablagen, Datenabflüsse, Suchaufwand und nicht nachvollziehbare Entscheidungen. Der Diskussionsaspekt „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“ ergänzt die Betrachtung sinnvoll, weil er „Suchbarkeit“ mit der tatsächlichen Anwendung verknüpft.

Störungsfall: Suchbarkeit

Der Beitrag gewinnt beim Aspekt „Suchbarkeit“ an Aktualität, sobald sein Kerngedanke in eine heutige Entscheidung übersetzt wird: Es ist zu klären, welche erste Entscheidung bei Verlust, Missbrauch oder Ausfall nötig ist. Beteiligt sind hier vor allem Fachbereiche, Kommunikation, IT, Datenschutz, Informationssicherheit und externe Gesprächspartner; ihre Perspektiven treffen beim Aspekt „Kommunikationskanal“ unmittelbar aufeinander; „externe Beteiligte“ liefert dafür den praktischen Anwendungsfall. Das relevante Negativszenario entsteht, wenn bequeme Werkzeuge geschäftliche Informationen außerhalb kontrollierter Ablagen und Aufbewahrungsregeln verteilen; der konkrete Prüfmaßstab wird aus „Freigabeliste“ abgeleitet. Die praktische Konsequenz heißt: Meldeweg, Sperrung, Beweissicherung und Wiederanlauf vorab erproben. Die Dokumentation hält zwei Dinge fest – ein Zeitablauf vom Signal bis zur wirksamen Begrenzung; zusätzlich sichtbar wird: der Zusammenhang zwischen „Suchbarkeit“ und „Kommunikationskanal“. Eine brauchbare Gegenprobe ist die Frage, ob dieselbe Entscheidung bei einer Störung rund um „Suchbarkeit“ noch nachvollziehbar wäre.

Integration als Konsequenz aus „Kanalwechsel“

Für die heutige Einordnung von „Kanalwechsel“ ist zunächst eine Unterscheidung entscheidend: Es ist zu klären, welcher bestehende Prozess den neuen Prüfschritt sinnvoll aufnehmen kann. Als belastbare Grundlage dienen freigegebene Kanäle, Datenklassifikation, Export- und Löschmöglichkeiten, Vertragslage und Nutzungsprotokolle; für den Aspekt „Kanalwechsel“ muss ihre Herkunft nachvollziehbar bleiben. Die Entscheidung über „Aufbewahrung“ sollte deshalb ausdrücklich festhalten, welcher Kommunikationsweg für welchen Informationswert und Geschäftszweck zulässig ist. Statt einer neuen Parallelstruktur genügt zunächst: Beschaffung, Berechtigung, Änderung oder Offboarding gezielt erweitern. Der vorgesehene Nachweis lautet: ein eingebetteter Kontrollpunkt ohne parallelen Sonderprozess. Als Messperspektive dient: die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „Kosten, Aufwand und eine faire Verteilung“. Die bisherige Diskussion liefert mit „Kosten, Aufwand und eine faire Verteilung“ einen zusätzlichen Prüfstein; er sollte mit „Aufbewahrung“ verbunden und nicht isoliert bewertet werden.

Was „Geschäftskommunikation“ für Kommunikation bedeutet

Der nächste sinnvolle Schritt für „Geschäftskommunikation“ trennt Aussage, Voraussetzung und Konsequenz voneinander: Es ist zu klären, welche Erwartung verständlich erklärt und bei Rückfragen erreichbar sein muss. Die alltagstaugliche Übersetzung für „Geschäftskommunikation“ lautet: Kommunikationsbedarf und Informationsklasse bestimmen gemeinsam den zulässigen Kanal. Damit wird zugleich die Grenze beim Aspekt „Informationsklasse“ sichtbar: Verschlüsselung schützt den Transport (hier bezogen auf „Datenexport“), beantwortet aber nicht automatisch Fragen zu Zweck, Ablage und Verantwortlichkeit. Statt einer neuen Parallelstruktur genügt zunächst: Regel, Grund, Alternative und Hilfe zielgruppengerecht verbinden; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „BYOA - “Bring your own Apps” ist stark im Kommen“ konkretisiert. Für Audit und Führung reicht Aktivität nicht aus; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Suchbarkeit“. Benötigt wird folgender Nachweis: Rückfragen, Fehlanwendungen und Verständnislücken als Lernsignal; bewertet wird außerdem: Schattenanwendungen, fehlende Ablagen, Datenabflüsse, Suchaufwand und nicht nachvollziehbare Entscheidungen. Im Managementdialog muss beim Aspekt „Geschäftskommunikation“ erkennbar bleiben, welche Unsicherheit akzeptiert und welche aktiv reduziert wird.

Szenario: Kommunikationskanal

Für die heutige Einordnung von „Kommunikationskanal“ ist zunächst eine Unterscheidung entscheidend: Es ist zu klären, welcher konkrete Ablauf Nutzen und Risiko gleichzeitig sichtbar macht. Kritisch wird die Lage insbesondere dann, wenn bequeme Werkzeuge geschäftliche Informationen außerhalb kontrollierter Ablagen und Aufbewahrungsregeln verteilen. Für die beteiligten Rollen – Fachbereiche, Kommunikation, IT, Datenschutz, Informationssicherheit und externe Gesprächspartner – braucht der Aspekt „Kommunikationskanal“ daher einen vorab geklärten Entscheidungsweg; bezogen auf „Kanalwechsel“ ist die konkrete Ausprägung separat zu entscheiden. Im Regelbetrieb wird folgender Punkt verankert: Auslöser, Beteiligte, Entscheidungen und Folgen Schritt für Schritt durchspielen; für den Aspekt „Geschäftskommunikation“ wird daraus ein eigener Prüfschritt. Der Prüfpfad endet nicht beim Dokument; für „Kommunikationskanal“ ist das Ergebnis gesondert festzuhalten. Als Verbindung zwischen Nachweis und Messung dienen: ein getesteter Fall mit erkannten Lücken; der Zusammenhang zwischen „Kommunikationskanal“ und „BYOA - “Bring your own Apps” ist stark im Kommen“. Die bisherige Diskussion liefert mit „Mindestanforderungen und befristete Ausnahmen“ einen zusätzlichen Prüfstein; er sollte mit „BYOA - “Bring your own Apps” ist stark im Kommen“ verbunden und nicht isoliert bewertet werden.

Was „externe Beteiligte“ für Wiedervorlage bedeutet

Für die belastbare Anwendung von „externe Beteiligte“ muss aus der Beobachtung ein prüfbarer Arbeitsauftrag werden: Es ist zu klären, wann eine frühere Entscheidung ihre Grundlage verlieren kann. Folgende Messperspektive zeigt, ob sich der Aspekt „externe Beteiligte“ tatsächlich verbessert oder nur formell bearbeitet wurde: Schattenanwendungen, fehlende Ablagen, Datenabflüsse, Suchaufwand und nicht nachvollziehbare Entscheidungen. Für „Geschäftskommunikation“ bleibt dabei verbindlich: Verschlüsselung schützt den Transport (hier bezogen auf „Nachrichtenverlauf“), beantwortet aber nicht automatisch Fragen zu Zweck, Ablage und Verantwortlichkeit. Ein schlanker, aber wirksamer Ansatz lautet: Zeitpunkt und ereignisbasierte Auslöser miteinander kombinieren; der Prüfkontext ist hier „Freigabeliste“. Überprüfbar wird der Schritt durch folgendes Ergebnis: eine terminierte Neubewertung mit benannten Eingangsdaten; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Aufbewahrung“. Relevant bleibt dabei: die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“; bezogen auf „Aufbewahrung“ ist die konkrete Ausprägung separat zu entscheiden. Der gewählte Weg sollte sich außerdem umkehren lassen, falls die Annahmen zu „Geschäftskommunikation“ später nicht mehr tragen.

Ausstieg: Freigabeliste

Beim Aspekt „Freigabeliste“ hilft ein enger Blick auf Entscheidung und Betriebswirkung: Es ist zu klären, wie Daten, Rechte, Geräte und Verpflichtungen am Ende bereinigt werden. Beim Schwerpunkt „Freigabeliste“ geht es um mobile Kommunikation, Cloudspeicher und nutzergewählte Anwendungen sowie um den Bezug zu „Freigabeliste“; zu entscheiden ist, welcher Kommunikationsweg für welchen Informationswert und Geschäftszweck zulässig ist. Ein vorschneller Schluss würde diese Grenze ignorieren: Verschlüsselung schützt den Transport (hier bezogen auf „Cloudablage“), beantwortet aber nicht automatisch Fragen zu Zweck, Ablage und Verantwortlichkeit. Die praktische Konsequenz heißt: Rückgabe, Entzug, Export, Löschung und Bestätigung zusammenführen; der Belastungstest erfolgt mit Blick auf „Datenexport“. Für Audit und Führung reicht Aktivität nicht aus; im Fokus steht dabei „Informationsklasse“. Benötigt wird folgender Nachweis: ein abgeschlossener Austritts- oder Rückbau-Nachweis; bewertet wird außerdem: Schattenanwendungen, fehlende Ablagen, Datenabflüsse, Suchaufwand und nicht nachvollziehbare Entscheidungen. Aus den vorhandenen Kommentaren lässt sich besonders der Punkt „Tests und Lernen aus erkannten Abweichungen“ aufnehmen; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „Nachrichtenverlauf“ konkretisiert. Aus der Perspektive „Freigabeliste“ entsteht daraus eine konkrete Rückfrage an die Umsetzung.

Der Praxistest für Kanalwechsel bleibt bewusst einfach: Die Regel zu Geschäftskommunikation muss im Normalbetrieb verständlich, beim Aspekt Kommunikationskanal im Ausnahmefall entscheidbar und nach einer Änderung erneut prüfbar sein. Fehlt eine dieser Eigenschaften, besteht bei externe Beteiligte weiterer Handlungsbedarf.

Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken.
THEMEN DIESES BEITRAGS
 

Kommentare 28

Andreas Albers am Montag, 09. Juni 2014 07:05

Das wirft eine praktische Frage auf. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?

Das wirft eine praktische Frage auf. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Mark Walter am Montag, 09. Juni 2014 09:55

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Julia Reuter am Montag, 09. Juni 2014 12:33

Wie dokumentiert man bei privaten Geräten knapp genug für den Alltag und zugleich so, dass die Entscheidung später nachvollziehbar bleibt? Das hielte den Aufwand überschaubar und das Ergebnis prüfbar. Das sollte möglichst im normalen Arbeitsablauf sichtbar werden.

Wie dokumentiert man bei privaten Geräten knapp genug für den Alltag und zugleich so, dass die Entscheidung später nachvollziehbar bleibt? Das hielte den Aufwand überschaubar und das Ergebnis prüfbar. Das sollte möglichst im normalen Arbeitsablauf sichtbar werden.
Sabine Wendt am Montag, 09. Juni 2014 07:16

Der Ansatz ist nachvollziehbar. Offen bleibt für mich, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Wo würdet ihr mit der Prüfung beginnen?

Der Ansatz ist nachvollziehbar. Offen bleibt für mich, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Wo würdet ihr mit der Prüfung beginnen?
Stefan Berger am Montag, 09. Juni 2014 07:59

Entscheidend wäre für mich, nicht nur die Durchführung zu dokumentieren. Auch die Wirkung und eine mögliche Abweichung sollten später nachvollziehbar sein.

Entscheidend wäre für mich, nicht nur die Durchführung zu dokumentieren. Auch die Wirkung und eine mögliche Abweichung sollten später nachvollziehbar sein.
Theresa Weber am Montag, 09. Juni 2014 08:51

Für mich gehört noch ein fester Zeitpunkt zur Nachprüfung dazu. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die Maßnahme nur erledigt wurde oder tatsächlich etwas verbessert hat.

Für mich gehört noch ein fester Zeitpunkt zur Nachprüfung dazu. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die Maßnahme nur erledigt wurde oder tatsächlich etwas verbessert hat.
Markus Groß am Montag, 09. Juni 2014 13:50

Genau diese Verbindung ist entscheidend: klein beginnen, aber Wirkung und Entscheidungsfolge vorher festlegen. So bleibt der Aufwand vertretbar und das Ergebnis trotzdem belastbar.

Genau diese Verbindung ist entscheidend: klein beginnen, aber Wirkung und Entscheidungsfolge vorher festlegen. So bleibt der Aufwand vertretbar und das Ergebnis trotzdem belastbar.
Isabel Lang am Montag, 09. Juni 2014 17:27

Die Trennung zwischen Durchführung und Wirkung hilft. So könnte man klein anfangen, ohne die spätere Bewertung dem Bauchgefühl zu überlassen.

Die Trennung zwischen Durchführung und Wirkung hilft. So könnte man klein anfangen, ohne die spätere Bewertung dem Bauchgefühl zu überlassen.
Isabel Lang am Mittwoch, 23. Juli 2014 08:32

Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.

Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Lukas Braun am Mittwoch, 23. Juli 2014 11:03

Daran würde ich anknüpfen. Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Daran würde ich anknüpfen. Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Niklas Möller am Donnerstag, 14. August 2014 08:01

Welche Entscheidung müsste zu Supportgrenzen und Kostenverteilung zuerst fallen, wenn verschiedene Systeme dieselbe Information unterschiedlich abbilden?

Welche Entscheidung müsste zu Supportgrenzen und Kostenverteilung zuerst fallen, wenn verschiedene Systeme dieselbe Information unterschiedlich abbilden?
Sabine Wendt am Donnerstag, 14. August 2014 08:26

Ich würde zunächst eine maßgebliche Quelle bestimmen und Abweichungen gezielt untersuchen, bevor Kennzahlen daraus abgeleitet werden. Das schafft eine begrenzte, überprüfbare Arbeitsgrundlage für die weitere Umsetzung. Bei Supportgrenzen und Kostenverteilung sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.

Ich würde zunächst eine maßgebliche Quelle bestimmen und Abweichungen gezielt untersuchen, bevor Kennzahlen daraus abgeleitet werden. Das schafft eine begrenzte, überprüfbare Arbeitsgrundlage für die weitere Umsetzung. Bei Supportgrenzen und Kostenverteilung sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Niklas Möller am Donnerstag, 21. August 2014 07:28

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?
Isabel Lang am Donnerstag, 21. August 2014 08:18

Für mich liegt der Schwerpunkt hier: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.

Für mich liegt der Schwerpunkt hier: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Lukas Braun am Donnerstag, 21. August 2014 09:53

Ich sehe den Nutzen, würde aber auch nach den Grenzen fragen. Wann wäre ein einfacheres Vorgehen angemessen?

Ich sehe den Nutzen, würde aber auch nach den Grenzen fragen. Wann wäre ein einfacheres Vorgehen angemessen?
Markus Groß am Donnerstag, 21. August 2014 10:19

Für mich müsste sich zunächst erklären lassen, welche Entscheidung verbessert werden soll. Daraus würde ich den notwendigen Umfang ableiten, statt mit der maximalen Dokumentation anzufangen. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.

Für mich müsste sich zunächst erklären lassen, welche Entscheidung verbessert werden soll. Daraus würde ich den notwendigen Umfang ableiten, statt mit der maximalen Dokumentation anzufangen. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Isabel Lang am Donnerstag, 21. August 2014 13:14

Genau an der Übergabe sehe ich ebenfalls die Schwierigkeit. Ohne die nötige Information kann auch eine klar benannte Person wenig entscheiden. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Genau an der Übergabe sehe ich ebenfalls die Schwierigkeit. Ohne die nötige Information kann auch eine klar benannte Person wenig entscheiden. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Tanja Krämer am Samstag, 23. Mai 2015 08:38

Wichtig erscheint mir dabei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Gerade die Übergaben zwischen mehreren Beteiligten verdienen Aufmerksamkeit.

Wichtig erscheint mir dabei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Gerade die Übergaben zwischen mehreren Beteiligten verdienen Aufmerksamkeit.
Claudia Bergmann am Samstag, 17. Oktober 2015 09:22

Wichtig erscheint mir dabei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Gerade die Übergaben zwischen mehreren Beteiligten verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Wichtig erscheint mir dabei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Gerade die Übergaben zwischen mehreren Beteiligten verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Jana Richter am Freitag, 15. Januar 2016 13:24

Der Ansatz wird aus meiner Sicht durch eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung belastbar. Entscheidend ist auch die dokumentierte Konsequenz aus Abweichungen.

Der Ansatz wird aus meiner Sicht durch eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung belastbar. Entscheidend ist auch die dokumentierte Konsequenz aus Abweichungen.
Tim Neumann am Dienstag, 22. November 2016 10:28

Interessant finde ich hier vor allem eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Ein kleiner, sauber ausgewerteter Pilot wäre aussagekräftiger als eine breite Papierlösung.

Interessant finde ich hier vor allem eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Ein kleiner, sauber ausgewerteter Pilot wäre aussagekräftiger als eine breite Papierlösung.
Gabriele Horn am Sonntag, 10. November 2019 07:05

Ich würde eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung zunächst an einem kritischen, aber überschaubaren Fall testen. Dann lassen sich Aufwand und Nutzen vergleichen.

Ich würde eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung zunächst an einem kritischen, aber überschaubaren Fall testen. Dann lassen sich Aufwand und Nutzen vergleichen.
Lisa Neumann am Samstag, 23. Mai 2020 09:06

Ich sehe den größten Nutzen in eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Das sollte sich mit wenigen verständlichen Kennzahlen und konkreten Beispielen prüfen lassen.

Ich sehe den größten Nutzen in eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Das sollte sich mit wenigen verständlichen Kennzahlen und konkreten Beispielen prüfen lassen.
Matteo Ricci am Samstag, 11. Juli 2020 08:41

Für die praktische Anwendung zählt aus meiner Sicht eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Sonst wirkt formal alles vollständig, ohne Entscheidungen zu verbessern.

Für die praktische Anwendung zählt aus meiner Sicht eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Sonst wirkt formal alles vollständig, ohne Entscheidungen zu verbessern.
Cem Yilmaz am Dienstag, 06. Oktober 2020 09:06

Ergänzend würde ich den Blick auf eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung richten. Welche Mindestinformation wird dafür im Alltag wirklich benötigt?

Ergänzend würde ich den Blick auf eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung richten. Welche Mindestinformation wird dafür im Alltag wirklich benötigt?
Isabel Werner am Samstag, 18. Juni 2022 10:14

Aus der Praxis würde ich besonders auf eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung achten. Ohne klare Verantwortung bleibt selbst ein guter Ansatz schnell unverbindlich.

Aus der Praxis würde ich besonders auf eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung achten. Ohne klare Verantwortung bleibt selbst ein guter Ansatz schnell unverbindlich.
Frank Franke am Freitag, 14. August 2026 13:09

Welche kleine Stichprobe würde bei Supportgrenzen und Kostenverteilung zuerst zeigen, ob die Umsetzung im Alltag funktioniert?

Welche kleine Stichprobe würde bei Supportgrenzen und Kostenverteilung zuerst zeigen, ob die Umsetzung im Alltag funktioniert?
Markus Groß am Freitag, 14. August 2026 15:05

Eine kleine, begründete Auswahl konkreter Fälle wäre für mich ein guter Einstieg. Neben einem normalen Ablauf würde ich einen schwierigen Fall prüfen und die Abweichungen kurz dokumentieren. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.

Eine kleine, begründete Auswahl konkreter Fälle wäre für mich ein guter Einstieg. Neben einem normalen Ablauf würde ich einen schwierigen Fall prüfen und die Abweichungen kurz dokumentieren. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Bereits registriert? Hier einloggen
Dienstag, 03. November 2026

Sicherheitscode (Captcha)

Druck- & PDF-VorschauArtikel mit Bildern und Layout aufbereitet
Im Druckdialog: Ziel „Als PDF speichern“ auswählen.
Unterschrift von Dr. Markus Groß

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

CookieHint and Consent by reDim GmbH (Öffnet in neuem Fenster)