Doch gilt es bei der Einführung von Bring your own Device nicht nur gesetzliche Vorschriften zu beachten, sondern auch unternehmensinterne Regelungen zu definieren.
Schon vor der Einführung sollte, sofern vorhanden, der Betriebsrat in das Bring your own Device Projekt eingebunden werden. Nach der Zustimmung von diesem gilt es eine Betriebsvereinbarung zu verabschieden. In diesem sollten Aspekte bezüglich der Trennung von unternehmensinternen und privaten Daten, den Eigentumsverhältnissen und Richtlinien für den Verlust von Endgeräten beinhalten.