Die EU verschärft ihre Anforderungen an die IT-Sicherheit – und zwar deutlich. Mit der NIS2-Richtlinie tritt ab Ende 2024 ein Regelwerk in Kraft, das für viele Unternehmen zum ersten Mal echte gesetzliche Pflichten im Bereich Cybersicherheit mit sich bringt. Die ursprüngliche NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 war ein erster Schritt in Richtung mehr Resilienz gegen Cyberangriffe, wurde jedoch in vielen Mitgliedstaaten zu zögerlich umgesetzt. Die Unterschiede zwischen den Ländern waren groß, und viele kritische Branchen blieben außen vor. NIS2 will genau das ändern: einheitliche Standards in ganz Europa schaffen, den Anwendungsbereich massiv erweitern und bei Verstößen spürbare Konsequenzen durchsetzen.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer bisher dachte, nicht zu den „klassischen“ Betreibern kritischer Infrastrukturen zu gehören, könnte jetzt überraschend feststellen, dass er doch betroffen ist. Der Geltungsbereich wurde so ausgeweitet, dass nicht nur Stromversorger oder Krankenhäuser, sondern auch IT-Dienstleister, Logistikunternehmen, Lebensmittelproduzenten oder Betreiber von Online-Plattformen in den Fokus rücken. Die Umsetzungsfrist läuft am 17. Oktober 2024 ab – wer bis dahin nicht vorbereitet ist, riskiert Bußgelder, Aufsichtsmaßnahmen und Reputationsschäden. Gleichzeitig eröffnet NIS2 die Chance, Sicherheit strukturiert auf ein neues Niveau zu heben – mit messbarem Nutzen für Betrieb, Kundenvertrauen und Krisenfestigkeit.