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Chancen für BYOD? Kostenfalle Roaming soll EU-weit abgeschafft werden

Chancen für BYOD? Kostenfalle Roaming soll EU-weit abgeschafft werden

Sofern Arbeitgeber auf den BYOD Trend setzen, war gerade die Erreichbarkeit im Urlaub ein willkommener Benefit. Lange Zeit war das Roaming eine unüberschaubare Kostenfalle für die Arbeitnehmer, die Ihre "Devices" im Urlaub für den Arbeitgeber auf Empfang hatten. Wer im Urlaub telefonierte, mal eben ein paar Fotos vom Strand nach Hause schickte oder gar im Internet surfte wurde oft mit einer horrenden Rechnung konfrontiert. Bereits seit 2007 wurden die preislichen Obergrenzen daher in der EU gesetzlich festgelegt und jährlich gesenkt. Nun ist geplant, die Roaming-Kosten insgesamt innerhalb der EU abzuschaffen. 

Sinkende Preise dank EU


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BYOD und Kosten / Steuern

BYOD und Kosten / Steuern

Nicht nur in Bezug auf Lizenzen (siehe mein letzter Blog - Eintrag), sondern auch bei der Kostenverteilung und den dafür zu zahlenden Steuern kann es zu Schwierigkeiten kommen.

Der erste Punkt ist die Kostenverteilung für Endgerät, Software und Kommunikation zwischen Unternehmen und Mitarbeiter. Ob ein Unternehmen seine Mitarbeiter unterstützt, steht ihm bei dem Konzept ByoD frei. Falls es sich jedoch dazu entschließt den Mitarbeiter bei der Anschaffung von Endgeräten zu bezuschussen gibt es zwei verschiedene Modelle. Zum einen könnte der Mitarbeiter bei der Anschaffung einen gewissen Betrag vom Unternehmen erhalten, zum anderen wäre es möglich, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss in mehreren Raten bezahlt. In jedem Fall jedoch müssen sich Arbeitgeber und –nehmer zurückversichern, inwiefern es steuerliche Vorteile oder Nachteile bringt. Während der Arbeitgeber überprüfen muss, ob die Unterstützung steuerliche Vorteile bringt, kann es sein, dass der Arbeitnehmer den Zuschuss als geldwerten Vorteil versteuern muss. Gegebenenfalls kann der privat finanzierte Teil des Gerätes auch als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierbei ist für das Finanzamt der Anteil der beruflichen Nutzung von Bedeutung, weshalb der Arbeitgeber eine Bestätigung anfertigen sollte, oder der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum genau aufzeichnen sollte, wie häufig das Endgerät beruflich genutzt wird. Auch ist zu bedenken, dass die Anschaffungskosten gegebenenfalls nicht auf einen Schlag geltend gemacht werden können.


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