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Samsung-Studie: Mehr als die Hälfte aller deutschen Unternehmen nutzen BYOD

Samsung-Studie: Mehr als die Hälfte aller deutschen Unternehmen nutzen BYOD Samsung-Studie: Mehr als die Hälfte aller deutschen Unternehmen nutzen BYOD

Nach einer Studie von Samsung mussten bereits etwa 30 Prozent der deutschen Unternehmen den Verlust von geschäftskritischen Daten verzeichnen. Knapp 40 Prozent haben eine entsprechende Brig your own DeviceLösung, was darauf hindeutet, dass es einen genügend großen Markt für Mobile Device Management Lösungen gibt.

Einer dieser Anbieter für Mobile Device Lösungen ist Samsung selbst. So ist es wenig überraschend, dass die Studienergebnisse "klar ergeben (haben), dass Unternehmen durch sinnvoll integrierte BYOD-Konzepte zahlreiche Vorteile erhalten."

Bei der Durchführung der Untersuchung in acht europäischen Ländern wurden 490 CIOs und Entscheidungsträger von Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern befragt. Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass lediglich der kleine Prozentsatz von 10 Prozent keine Sicherheitsprobleme bei privat genutzten Endgeräten im geschäftlichen Umfeld hatten. Eine klare Definition des Begriffs „Sicherheitsprobleme“ wurde jedoch nicht gegeben.

Auch haben mehr als 90 Prozent der Befragten Sicherheitsbedenken gegenüber dem Einsatz von BYOD, im Gegensatz haben allerdings bereits knapp mehr als die Hälfte der Unternehmen formelle oder informelle Richtlinien für den Einsatz von ByoD. Der Grad der Nutzung ist jedoch geringer, so werden private Endgeräte nur in 30 Prozent für berufliche Zwecke genutzt.

Die vollständige BYOD Studie von Samsung Research finden Sie hier.

 

Vertiefung: Samsung-Studie: Mehr als die Hälfte aller deutschen Unternehmen nutzen BYOD

Die damalige Beobachtung zu „Samsung-Studie: Mehr als die Hälfte aller deutschen Unternehmen nutzen BYOD“ wird hier nicht ersetzt, sondern praktisch weitergedacht. Im Fokus stehen bei Aussagegrenze überprüfbare Voraussetzungen, erkennbare Grenzen und ein im Alltag belastbarer Umgang.

Priorisierung ohne blinden Fleck bei „Entscheidungsnutzen“

Der nächste sinnvolle Schritt für „Samsung-Studie“ trennt Aussage, Voraussetzung und Konsequenz voneinander: Es ist zu klären, welche Lücke zuerst behandelt werden muss und warum. Beim Schwerpunkt „Samsung-Studie“ geht es um eine veröffentlichte Markt- oder Anwenderstudie sowie um den Bezug zu „Entscheidungsnutzen“; zu entscheiden ist, welche Schlussfolgerung sich aus den damaligen Befunden tatsächlich ableiten lässt. Ein vorschneller Schluss würde diese Grenze ignorieren: Ein Indikator beschreibt die Verbreitung, beweist aber weder Nutzen noch Beherrschbarkeit; die Umsetzung wird dabei an „Aussagegrenze“ gespiegelt. Für die belastbare Umsetzung gilt als Auftrag: Kritikalität, Exposition, Umsetzbarkeit und Abhängigkeiten gemeinsam gewichten; im Fokus steht dabei „Erhebungszeitraum“. Der Prüfpfad endet nicht beim Dokument; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Stichprobe“. Als Verbindung zwischen Nachweis und Messung dienen: eine begründete Reihenfolge statt einer unverbundenen Maßnahmenliste; Vergleichbarkeit der Stichprobe, Aktualität der Annahmen und Abweichung zur eigenen Organisation. Die bisherige Diskussion liefert mit „Tests und Lernen aus erkannten Abweichungen“ einen zusätzlichen Prüfstein; er sollte mit „Entscheidungsnutzen“ verbunden und nicht isoliert bewertet werden; für „interne Referenzwerte“ ist das Ergebnis gesondert festzuhalten.

Geltungsbereich: Entscheidungsnutzen

Praktisch relevant wird „Entscheidungsnutzen“ dort, wo Verantwortung und Ergebnis zusammenkommen: Es ist zu klären, für welche Personengruppe, Leistung und Informationsklasse die Aussage gelten soll. Beteiligt sind hier vor allem Studienautor, Auftraggeber, befragte Organisationen und heutige Entscheider; ihre Perspektiven treffen beim Aspekt „Erhebungszeitraum“ unmittelbar aufeinander. Besondere Aufmerksamkeit verdient das Szenario, in dem eine auffällige Prozentzahl ohne Blick auf Stichprobe (hier bezogen auf „Marktprognose“), Fragestellung oder Erhebungszeitraum zur Handlungsanweisung wird. Die praktische Konsequenz heißt: Grenzen und Nicht-Anwendungsfälle ausdrücklich festhalten; die Umsetzung wird dabei an „Studienbefund“ gespiegelt. Ob der Ansatz trägt, wird an folgendem Ergebnis geprüft: eine knappe Scope-Notiz mit Ein- und Ausschlüssen; für den Aspekt „Marktprognose“ wird daraus ein eigener Prüfschritt. Die Ergebnisbeobachtung richtet sich auf: der Zusammenhang zwischen „Entscheidungsnutzen“ und „Erhebungszeitraum“. Beim Aspekt „Erhebungszeitraum“ ist nicht die Menge der Aktivitäten entscheidend, sondern die erkennbare Veränderung des Ergebnisses; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Übertragbarkeit“.

Folgebefragung – Stichprobe praktisch fassen

Für die belastbare Anwendung von „Folgebefragung“ muss aus der Beobachtung ein prüfbarer Arbeitsauftrag werden: Es ist zu klären, ob Auswahl, Region und Rollenbild zur eigenen Organisation passen. Als belastbare Grundlage dienen Originalfrage, Grundgesamtheit, Erhebungszeitraum, regionale Abdeckung und dokumentierte Einschränkungen; für den Aspekt „Folgebefragung“ muss ihre Herkunft nachvollziehbar bleiben; der Prüfkontext ist hier „Marktprognose“. Die Entscheidung über „Studienbefund“ sollte deshalb ausdrücklich festhalten, welche Schlussfolgerung sich aus den damaligen Befunden tatsächlich ableiten lässt. Für den nächsten Review wird vereinbart: Übertragungsannahmen einzeln prüfen statt Prozentwerte direkt zu übernehmen; im Fokus steht dabei „Vergleichsgruppe“. Überprüfbar wird der Schritt durch folgendes Ergebnis: ein Vergleich von Stichprobe und eigener Struktur; bezogen auf „damalige Rahmenbedingungen“ ist die konkrete Ausprägung separat zu entscheiden. Relevant bleibt dabei: die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „Mindestanforderungen und befristete Ausnahmen“. Die Leserperspektive auf „Mindestanforderungen und befristete Ausnahmen“ schärft den Blick dafür, ob „Studienbefund“ nur beschrieben oder tatsächlich gesteuert wird.

Entscheidungsreife: Aussagegrenze

Im Mittelpunkt von „Aussagegrenze“ steht weniger das Schlagwort als die damit verbundene Entscheidung: Es ist zu klären, welche zusätzliche Information vor einer verbindlichen Konsequenz fehlt. Die alltagstaugliche Übersetzung für „Aussagegrenze“ lautet: Die historische Aussage wird als Hypothese behandelt und mit heutigen internen Beobachtungen abgeglichen – betrachtet im Kontext „Samsung-Studie“. Damit wird zugleich die Grenze beim Aspekt „Vergleichsgruppe“ sichtbar: Ein Indikator beschreibt die Verbreitung, beweist aber weder Nutzen noch Beherrschbarkeit; „Befragungsdesign“ liefert dafür den praktischen Anwendungsfall. Der nächste Arbeitsschritt lautet: Unsicherheit, Handlungsdruck und Reversibilität ausdrücklich abwägen. Die Dokumentation hält zwei Dinge fest – eine Entscheidungsvorlage mit offenem Punkt und Frist; zusätzlich sichtbar wird: Vergleichbarkeit der Stichprobe, Aktualität der Annahmen und Abweichung zur eigenen Organisation. Im Managementdialog muss beim Aspekt „Aussagegrenze“ erkennbar bleiben, welche Unsicherheit akzeptiert und welche aktiv reduziert wird.

Führungsdialog im Blick: Samsung-Studie

Aus dem historischen Befund entsteht für „Erhebungszeitraum“ eine praktische Steuerungsfrage: Es ist zu klären, welche Entscheidung nicht an Technik oder Dokumentation delegiert werden darf; die Umsetzung wird dabei an „Samsung-Studie“ gespiegelt. Die Schwachstelle liegt nicht im Schlagwort selbst, sondern dort, wo eine auffällige Prozentzahl ohne Blick auf Stichprobe (hier bezogen auf „damalige Rahmenbedingungen“), Fragestellung oder Erhebungszeitraum zur Handlungsanweisung wird; der Belastungstest erfolgt mit Blick auf „Entscheidungsnutzen“. Für die beteiligten Rollen – Studienautor, Auftraggeber, befragte Organisationen und heutige Entscheider – braucht der Aspekt „Erhebungszeitraum“ daher einen vorab geklärten Entscheidungsweg. Operativ folgt daraus: Zielkonflikt, Optionen, Konsequenzen und Empfehlung entscheidungsreif verdichten. Der vorgesehene Nachweis lautet: eine nachvollziehbare Managemententscheidung mit Auftrag. Als Messperspektive dient: der Zusammenhang zwischen „Erhebungszeitraum“ und „Samsung-Studie“. Aus den vorhandenen Kommentaren lässt sich besonders der Punkt „Messbarkeit und nachgewiesene Wirkung“ aufnehmen; „Stichprobe“ liefert dafür den praktischen Anwendungsfall. Aus der Perspektive „Samsung-Studie“ entsteht daraus eine konkrete Rückfrage an die Umsetzung.

Wiedervorlage im Blick: Aussagegrenze

Praktisch relevant wird „Stichprobe“ dort, wo Verantwortung und Ergebnis zusammenkommen: Es ist zu klären, wann eine frühere Entscheidung ihre Grundlage verlieren kann. Folgende Messperspektive zeigt, ob sich der Aspekt „Stichprobe“ tatsächlich verbessert oder nur formell bearbeitet wurde: Vergleichbarkeit der Stichprobe, Aktualität der Annahmen und Abweichung zur eigenen Organisation; für „Erhebungszeitraum“ ist das Ergebnis gesondert festzuhalten. Für „Aussagegrenze“ bleibt dabei verbindlich: Ein Indikator beschreibt die Verbreitung, beweist aber weder Nutzen noch Beherrschbarkeit; der Prüfkontext ist hier „Stichprobe“. Ein schlanker, aber wirksamer Ansatz lautet: Zeitpunkt und ereignisbasierte Auslöser miteinander kombinieren; der Prüfkontext ist hier „interne Referenzwerte“. Überprüfbar wird der Schritt durch folgendes Ergebnis: eine terminierte Neubewertung mit benannten Eingangsdaten; der Prüfkontext ist hier „Studienbefund“. Relevant bleibt dabei: die beobachtbare Veränderung beim Aspekt „Tests und Lernen aus erkannten Abweichungen“; im vorliegenden Abschnitt wird dies an „Studienbefund“ konkretisiert. Im Managementdialog muss beim Aspekt „Stichprobe“ erkennbar bleiben, welche Unsicherheit akzeptiert und welche aktiv reduziert wird; die Bewertung erfolgt hier aus der Perspektive „Marktprognose“.

Prognose ohne blinden Fleck bei „interne Referenzwerte“

Die fachliche Vertiefung von „interne Referenzwerte“ beginnt nicht mit einer weiteren Methode, sondern mit einer Grenze: Es ist zu klären, welche Treiber die damalige Erwartung stützten und welche davon eingetreten sind. Beim Schwerpunkt „interne Referenzwerte“ geht es um eine veröffentlichte Markt- oder Anwenderstudie sowie um den Bezug zu „interne Referenzwerte“; zu entscheiden ist, welche Schlussfolgerung sich aus den damaligen Befunden tatsächlich ableiten lässt; bezogen auf „Studienbefund“ ist die konkrete Ausprägung separat zu entscheiden. Die Gegenprobe lautet deshalb: Ein Indikator beschreibt die Verbreitung, beweist aber weder Nutzen noch Beherrschbarkeit; der Belastungstest erfolgt mit Blick auf „Marktprognose“. Operativ folgt daraus: Prognosen mit Szenarien und beobachtbaren Frühindikatoren verbinden; der Prüfkontext ist hier „Übertragbarkeit“. Der Prüfpfad endet nicht beim Dokument; im Fokus steht dabei „Vergleichsgruppe“. Als Verbindung zwischen Nachweis und Messung dienen: eine Gegenüberstellung von Erwartung, Realität und offenem Rest; Vergleichbarkeit der Stichprobe, Aktualität der Annahmen und Abweichung zur eigenen Organisation. Aus den vorhandenen Kommentaren lässt sich besonders der Punkt „klare Zuständigkeiten und Entscheidungsrechte“ aufnehmen; im Fokus steht dabei „damalige Rahmenbedingungen“. Aus der Perspektive „interne Referenzwerte“ entsteht daraus eine konkrete Rückfrage an die Umsetzung; der Prüfkontext ist hier „damalige Rahmenbedingungen“.

Als Abschluss für Samsung-Studie genügen drei verbindliche Antworten zu Entscheidungsnutzen: Wer entscheidet über Folgebefragung, woran wird Wirkung bei Aussagegrenze erkannt und welcher Auslöser führt zur erneuten Prüfung? Sind diese Punkte geklärt, wird aus dem historischen Impuls zu Erhebungszeitraum eine belastbare Arbeitsgrundlage.

Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken.
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Kommentare 21

Sabine Wendt am Montag, 30. Juni 2014 07:05

Ein hilfreicher Einstieg in das Thema. Welche Annahmen sollte man prüfen, bevor man solche Ergebnisse auf die eigene Organisation überträgt?

Ein hilfreicher Einstieg in das Thema. Welche Annahmen sollte man prüfen, bevor man solche Ergebnisse auf die eigene Organisation überträgt?
Theresa Weber am Montag, 30. Juni 2014 14:29

Die Ausgangslage und die untersuchte Gruppe sind entscheidend. Ich würde zunächst vergleichen, ob die Rahmenbedingungen wirklich ähnlich sind.

Die Ausgangslage und die untersuchte Gruppe sind entscheidend. Ich würde zunächst vergleichen, ob die Rahmenbedingungen wirklich ähnlich sind.
Elena Vogt am Montag, 30. Juni 2014 19:28

Woran würde man bei der Übertragung auf die eigene Organisation nach einigen Wochen erkennen, dass die Regelung im Alltag trägt? So ließe sich eine Abweichung früh erkennen. Dafür müsste kein zusätzlicher großer Prozess entstehen.

Woran würde man bei der Übertragung auf die eigene Organisation nach einigen Wochen erkennen, dass die Regelung im Alltag trägt? So ließe sich eine Abweichung früh erkennen. Dafür müsste kein zusätzlicher großer Prozess entstehen.
Petra Winter am Montag, 30. Juni 2014 07:13

Eine Frage zur Umsetzung: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Beobachtung wäre wichtiger als eine reine Vollständigkeitsquote?

Eine Frage zur Umsetzung: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Beobachtung wäre wichtiger als eine reine Vollständigkeitsquote?
Stefan Berger am Montag, 30. Juni 2014 08:25

Aus meiner Sicht sollte man mit einem kritischen, aber überschaubaren Fall beginnen. Daran werden fehlende Zuständigkeiten meist schneller sichtbar als in einer allgemeinen Bewertung.

Aus meiner Sicht sollte man mit einem kritischen, aber überschaubaren Fall beginnen. Daran werden fehlende Zuständigkeiten meist schneller sichtbar als in einer allgemeinen Bewertung.
Eva Wolff am Montag, 30. Juni 2014 11:22

Ich würde außerdem festhalten, welche Annahmen hinter der Bewertung stehen. Ändern sie sich, sollte nicht einfach derselbe Status fortgeschrieben werden.

Ich würde außerdem festhalten, welche Annahmen hinter der Bewertung stehen. Ändern sie sich, sollte nicht einfach derselbe Status fortgeschrieben werden.
Markus Groß am Montag, 30. Juni 2014 15:43

Das ist die wesentliche Abgrenzung. Eine Dokumentation zeigt zunächst nur, was vorgesehen oder getan wurde; erst die überprüfte Wirkung macht daraus einen Steuerungsimpuls.

Das ist die wesentliche Abgrenzung. Eine Dokumentation zeigt zunächst nur, was vorgesehen oder getan wurde; erst die überprüfte Wirkung macht daraus einen Steuerungsimpuls.
Franziska Schmitt am Dienstag, 01. Juli 2014 07:19

Damit wird es für mich deutlich greifbarer. Vor allem die vorher festgelegte Entscheidungsfolge verhindert, dass der Pilot nur als zusätzlicher Bericht endet.

Damit wird es für mich deutlich greifbarer. Vor allem die vorher festgelegte Entscheidungsfolge verhindert, dass der Pilot nur als zusätzlicher Bericht endet.
Patrick Horn am Donnerstag, 07. August 2014 13:43

Welche Grenze sollte bei Unterschied zwischen Befund und Handlungsempfehlung ausdrücklich festgelegt werden, damit der Umfang handhabbar bleibt?

Welche Grenze sollte bei Unterschied zwischen Befund und Handlungsempfehlung ausdrücklich festgelegt werden, damit der Umfang handhabbar bleibt?
Markus Groß am Donnerstag, 07. August 2014 15:12

Zunächst würde ich den konkreten Anwendungsfall und seine Grenzen festhalten. Ausnahmen sollten anschließend bewusst entschieden werden, damit der Umfang nicht unbemerkt wächst. Für Unterschied zwischen Befund und Handlungsempfehlung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.

Zunächst würde ich den konkreten Anwendungsfall und seine Grenzen festhalten. Ausnahmen sollten anschließend bewusst entschieden werden, damit der Umfang nicht unbemerkt wächst. Für Unterschied zwischen Befund und Handlungsempfehlung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Omar Rahman am Freitag, 22. August 2014 10:47

Für eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung sollte feststehen, welche Annahmen der Bewertung zugrunde liegen. Sonst wird ein Status zu lange fortgeschrieben.

Für eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung sollte feststehen, welche Annahmen der Bewertung zugrunde liegen. Sonst wird ein Status zu lange fortgeschrieben.
Florian Falk am Donnerstag, 04. September 2014 12:01

Wie stark hängt die Aussage der Studie von der Auswahl der befragten Unternehmen ab? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Wie stark hängt die Aussage der Studie von der Auswahl der befragten Unternehmen ab? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Andrea Simon am Donnerstag, 04. September 2014 12:35

Mein Vorschlag wäre: Ich würde die Ergebnisse zunächst auf die untersuchte Gruppe beziehen. Unternehmensgröße, Branche und Region können bei einer Übertragung auf den eigenen Betrieb viel ausmachen. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Mein Vorschlag wäre: Ich würde die Ergebnisse zunächst auf die untersuchte Gruppe beziehen. Unternehmensgröße, Branche und Region können bei einer Übertragung auf den eigenen Betrieb viel ausmachen. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Moritz Schreiber am Donnerstag, 04. September 2014 13:13

Das klingt nachvollziehbar, aber der Aufwand ist damit noch nicht geklärt. Welchen Teil würdest du zuerst angehen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie stark hängt die Aussage der Studie von der Auswahl der befragten Unternehmen ab?

Das klingt nachvollziehbar, aber der Aufwand ist damit noch nicht geklärt. Welchen Teil würdest du zuerst angehen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie stark hängt die Aussage der Studie von der Auswahl der befragten Unternehmen ab?
Florian Falk am Donnerstag, 04. September 2014 14:54

Eine überprüfbare Zuständigkeit wäre für mich die Basis. Dazu gehört auch, wer die notwendige Information liefert und wer handelt, wenn sie fehlt. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Ich würde die Ergebnisse zunächst auf die untersuchte Gruppe beziehen. Unternehmensgröße, Branche und Region können bei einer Übertragung auf den eigenen Betrieb viel ausmachen.

Eine überprüfbare Zuständigkeit wäre für mich die Basis. Dazu gehört auch, wer die notwendige Information liefert und wer handelt, wenn sie fehlt. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Ich würde die Ergebnisse zunächst auf die untersuchte Gruppe beziehen. Unternehmensgröße, Branche und Region können bei einer Übertragung auf den eigenen Betrieb viel ausmachen.
Andrea Simon am Donnerstag, 04. September 2014 17:51

Ich bleibe beim Aufwand etwas skeptisch. Eine kleine, überprüfbare Lösung könnte hier zunächst mehr bringen als ein umfassendes Konzept. Die Ausgangsfrage „Wie stark hängt die Aussage der Studie von der Auswahl der befragten Unternehmen ab?“ ist damit für mich noch nicht vollständig beantwortet.

Ich bleibe beim Aufwand etwas skeptisch. Eine kleine, überprüfbare Lösung könnte hier zunächst mehr bringen als ein umfassendes Konzept. Die Ausgangsfrage „Wie stark hängt die Aussage der Studie von der Auswahl der befragten Unternehmen ab?“ ist damit für mich noch nicht vollständig beantwortet.
Andrea Simon am Mittwoch, 10. September 2014 16:19

Ein weiterer Punkt: Wird hier die tatsächliche Nutzung gemessen oder eher die Absicht, etwas künftig einzuführen? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Ein weiterer Punkt: Wird hier die tatsächliche Nutzung gemessen oder eher die Absicht, etwas künftig einzuführen? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Mehmet Kaya am Mittwoch, 03. Dezember 2014 08:08

Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung würde ich nicht nur die Durchführung betrachten. Aussagekräftig wird es erst, wenn Wirkung und Abweichungen sichtbar bleiben.

Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung würde ich nicht nur die Durchführung betrachten. Aussagekräftig wird es erst, wenn Wirkung und Abweichungen sichtbar bleiben.
Derya Aydin am Freitag, 03. August 2018 21:13

Ich würde eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung zunächst an einem kritischen, aber überschaubaren Fall testen. Dann lassen sich Aufwand und Nutzen vergleichen.

Ich würde eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung zunächst an einem kritischen, aber überschaubaren Fall testen. Dann lassen sich Aufwand und Nutzen vergleichen.
Petra Winter am Dienstag, 25. August 2026 12:35

Welche minimale Lösung wäre für Auswahl und Größe der Stichprobe vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?

Welche minimale Lösung wäre für Auswahl und Größe der Stichprobe vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?
Felix Scholz am Dienstag, 25. August 2026 12:56

Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Auswahl und Größe der Stichprobe sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.

Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Auswahl und Größe der Stichprobe sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
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