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NIS2 im Nacken: Wenn Lieferketten plötzlich meldepflichtig werden

NIS2 im Nacken: Wenn Lieferketten plötzlich meldepflichtig werden

Es beginnt selten mit einem direkten Angriff auf das eigene Haus. Häufiger startet die Kettenreaktion einige Sprünge entfernt: ein „Minor Incident“ bei einem SaaS-Anbieter, eine Schwachstelle in einer File-Transfer-Lösung, ein überprivilegierter Account beim Managed Service Provider, ein Update, das im Build-Prozess eines Partners kompromittiert wurde. Für die Öffentlichkeit sind das zunächst nur Randnotizen. Für Betreiber kritischer oder wichtiger Dienste können es jedoch die Sekunden sein, in denen aus einem Fremdproblem eine eigene Meldepflicht wird. Spätestens mit NIS2 ist klar: Wer auf Lieferketten setzt (und wer tut das nicht?), trägt Verantwortung – und zwar nicht nur für die Prävention, sondern auch für die Meldung. Dieses „NIS2 im Nacken“-Gefühl ist kein Aktionismus, sondern Ausdruck einer Realität, in der Abhängigkeiten Teil des Kernbetriebs sind.

Dieser Beitrag erklärt, warum Lieferkettenereignisse unter NIS2 meldepflichtig werden können, wie sich Meldewege, Schwellen und Verantwortlichkeiten in der Praxis anfühlen, welche Governance-Bausteine jetzt zählen – und wie man den Spagat schafft zwischen Transparenz, Tempo und Verlässlichkeit. Nicht als trockene Gesetzeslektüre, sondern als Betriebsanleitung für den Ernstfall.


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