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Markus Groß ist Gründer und Administrator dieses Blogs und verfügt über umfassende Erfahrung in strategischen IT-Themen. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt auf IT-Governance und Compliance, insbesondere in der Anwendung von COBIT, der Umsetzung regulatorischer Anforderungen wie DORA oder NIS2 und dem Aufbau belastbarer Steuerungsstrukturen. Im Bereich Service-Management bringt er langjährige Praxis mit ITIL sowie der Einführung von Best Practices ein.

Ein weiterer Kernbereich seiner Arbeit ist die Informationssicherheit, mit besonderem Fokus auf den Aufbau und die Weiterentwicklung von ISMS nach ISO27001 sowie BSI IT-Grundschutz, die Entwicklung von Sicherheitsstrategien und die Umsetzung von BYOD-Konzepten. Darüber hinaus ist Markus Groß versiert im Projektmanagement und wendet Methoden wie PRINCE2, LEAN/SIX SIGMA und agile Ansätze gezielt an, um Projekte effizient und erfolgreich zu steuern.

In seinen Beiträgen verbindet er fundierte Analysen mit praxisnahen Empfehlungen. Sein Ziel ist es, Leserinnen und Lesern tiefgehende, sachlich fundierte Einblicke zu geben, die sie in der strategischen Ausrichtung ebenso unterstützen wie in der operativen Umsetzung von IT-, Sicherheits- und Compliance-Vorhaben.

Resümee: BYOD-Risiken für das Unternehmen minimieren

Resümee: BYOD-Risiken für das Unternehmen minimieren

Bring Your Own Device ist derzeit sehr beliebt, aber nicht immer ganz unkompliziert für Unternehmen. Aber doch ist es möglich, seine Arbeitgeber glücklich zu machen, wenn diese die privaten mobilen Endgeräte mit zum Arbeitsplatz bringen möchten. Heute ist es sogar so, das viel Firmen den eigenen Nutzen für sich sehen, wie dass der Mitarbeiter dafür rund um die Uhr erreichbar ist oder aber, dass man nicht jeden neuen Mitarbeiter auch Geräte anbieten muss.

Oft ist es so, dass BYOD noch rechtliche Grauzonen mit sich bringt, die man aber umgehen kann, wenn man klare Regeln durch einen Vertrag aufsetzt. Auch muss man sich leider den technischen Voraussetzungen stellen, wenn es um das eigene Firmennetzwerk geht. Aber man braucht hier nicht unbedingt gleich einen neuen Mitarbeiter, sondern kann einen Fachmann mit der Aufgabe betreuen, der genau aufzeigen kann, wie man am sichersten unterwegs ist und wie man was einzustellen hat und was die Mitarbeiter am besten für eine Software nutzen, um das Firmennetzwerk zu schützen. Ob es nun um die Firewall, um das Antivirenprogramm oder mehr geht. Einmal gezahlt, langhaltig sicher. So agieren die meisten Firmen, wenn es nicht durch Zufall einen Mitarbeiter für das Firmennetzwerk und die Sicherheit gibt. Warum jemanden von dem eigenen Personal damit beschäftigen, wenn der Fachmann schnell vor Ort ist und seine Arbeit auch zu 100 Prozent versteht?


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Blackberry will Good Technology kaufen

Der ehemalige kanadische Branchenprimus Blackberry will den bisherigen US-Mitbewerber im Bereich der Softwareservices Good Technology für rund 425 Millionen US-Dollar übernehmen. Dessen Expertise soll in eine umfassende EMM-Lösung einfließen, die auch den Zukunftsmarkt des Internet of Things (IoT) und Wearables abdeckt.

Als bisherige und zum Teil juristisch erbitterte Widersacher auf dem zukunftsträchtigen Markt für sichere Mobility-Lösungen werden die Technologieriesen nun zukünftig gemeinsame Sache machen und eine neues Schwergewicht in dem Bereich bilden. Vorbehaltlich der notwendigen kartellrechtlicher Prüfungen soll der Zusammenschluss offenbar bis zum dritten Finanzquartal 2016 abgeschlossen sein.


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HP-Studie belegt: 70 Prozent der Unternehmen haben keine BYOD-Regeln

HP-Studie belegt: 70 Prozent der Unternehmen haben keine BYOD-Regeln

IT-Verantwortliche sehen den beruflichen Einsatz privater IT-Produkte als Sicherheitsrisiko. Dennoch hat der Großteil der Unternehmen keine BYOD-Richtlinien eingeführt. In einer jetzt veröffentlichten Studie von HP zeigt sich, dass IT-Entscheider BYOD häufig nicht als Teil von Enterprise Mobility wahrnehmen.

Die Studie bestätigt, dass mobiles Arbeiten an Bedeutung gewinnt. Auch wenn die Zahl der Desktop-PCs und Notebooks in den befragten Unternehmen ungefähr gleich bleiben wird, werden Arbeitnehmer künftig wesentlich häufiger ein Tablet, einen Hybrid-PC, ein Smartphone oder ein Phablet besitzen. Die Zahl der Tablets in Unternehmen steigt dabei am stärksten. 36 Prozent der Anwender werden im Jahr 2020 damit arbeiten, heute sind es lediglich 19 Prozent. Das größte Hemmnis bei der Anschaffung neuer mobiler Geräte ist für Unternehmer das Budget, das noch vor den Sicherheitsbedenken an erster Stelle rangiert.


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Sicherheitslücken bei Smartphones

Sicherheitslücken bei Smartphones

Immer wieder kommt es zu spektakulären Sicherheitslücken bei der Verwendung von Smartphones. Spätestens, wenn die Daten von zehntausenden Benutzern gehackt werden, sind die Nachrichten voll von entsprechenden Meldungen. Für die betroffenen Smartphonebesitzer hat dies oftmals weitreichende Folgen. Liegen auf dem mobilen Endgerät doch häufig Zugangsdaten zu verschiedenen Emailkonten, die Adressen von Freunden und schlimmstenfalls auch Daten zum Online-Banking. Mit der Einhaltung einiger einfacher Sicherheitsregeln lässt sich der Schaden jedoch erheblich begrenzen oder vermeiden.

Nicht alle Daten gehören aufs Smartphone Auch wenn es bequem erscheint: Zugangsdaten für Onlinebanking oder Bezahldienste sollten nicht auf dem Smartphone gespeichert werden. Besonders hoch ist hier die Gefährdung, wenn diese Daten im Notizbuch abgelegt werden. Dort sind sie für jeden, der auf das Gerät zugreifen kann, ohne Mühe auslesbar. Auch die Browser auf dem Smartphone sollten diese Passwörter nicht speichern, um einen Missbrauch zu verhindern.


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Zugriffsmöglichkeiten auf private Endgeräte - Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bring Your Own Device (BYOD)

Zugriffsmöglichkeiten auf private Endgeräte - Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bring Your Own Device (BYOD)

BYOD ist ein internationaler Trend, der zunehmend auch in deutschen Unternehmen Einzug hält. Der Begriff bezeichnet den Umstand, dass Mitarbeitern erlaubt wird, anstelle firmeneigener Laptops/Notebooks, Tablet-PCs und Smartphones, private Geräte einzusetzen. Der Trend, Privateigentum zu betrieblichen Zwecken einzusetzen, ist nicht neu. Auch andere Gegenstände werden bereits seit längerer Zeit auf Geheiß des Arbeitgebers dienstlich mitgeführt und eingesetzt. Als Beispiel dient der private PKW, der auch als Dienstfahrzeug eingesetzt wird. In Bezug auf Mobilgeräte ergeben sich jedoch neue rechtliche Fragen, insbesondere aus dem IT- und TK-Recht sowie aus dem Datenschutzrecht.

 


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