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Mobiles Internet mit LTE

Mobiles Internet mit LTE

Mobiles Surfen für unterwegs mit dem Tablet, Laptop oder dem Smartphone, wird zunehmend beliebter. Dank LTE, einer neuen Technik, wird die mobile Internetverbindung nicht nur immer schneller, sondern ist für alle Anwender bezahlbar geworden.

LTE als blitzschnelle Alternative zu HSPA, UMTS und DSL
"LTE" ist die Abkürzung für Long-Term-Evolution. Die innovative Technik ist nicht nur extrem leistungsfähig, sondern bietet zudem viele Vorteile gegenüber DSL, UTMS und HSPA (3G). Besonders in ländlichen Gebieten, in denen bisher keine Internetverbindung möglich war, ist ein LTE-Vertrag meist die einzige Alternative. Aufgrund der heutigen bereits hohen realisierbaren Downloadraten wird LTE häufig als mobiles VDSL bezeichnet. VDSL ist die Nachfolgetechnologie von DSL und bietet Downloadgeschwindigkeiten von 50 bis zu 100 MBit/s. Mit einer LTE-Verbindung können mobile Nutzer mit 150 MBit/s im World Wide Web surfen. Wie schnell eine Internetverbindung im Endeffekt ist, hängt immer von den örtlichen Gegebenheiten ab. Gewisse Abweichungen sind immer möglich. 

LTE - Vermarktung in Deutschland
Für alle Menschen, die auf dem Land wohnen, wo DSL nicht verfügbar ist, und für diejenigen, die mit mobilen Endgeräten unterwegs surfen möchten, gibt es inzwischen zahlreiche passende LTE-Verträge. Im Angebot sind Pakete, die speziell den persönlichen Vorlieben und individuellen Surfgewohnheiten der Anwender angepasst sind. Die LTE-Verträge werden mittlerweile als Komplettpakete für Telefon- und Internetnutzung zu fairen Preisen angeboten.

LTE - Verfügbarkeit in Deutschland
Obwohl LTE (4G) noch nicht lange auf dem Markt angeboten wird, beträgt die Netzverfügbarkeit bereits bis zu 50 Prozent. Die Provider haben angekündigt, in den Ausbau des Netzes zu investieren, um LTE bundesweit in der BRD flächendeckend anbieten zu können. 

LTE - Standard- und Spezialtarife
Neben herkömmlichen Tarifen und Flatrates werden in Deutschland darüber hinaus spezifische LTE-Verträge für die mobile Internetnutzung mit einem Surfstick oder einem Tablet angeboten (z.B. bei Vergleichsportal PremiumSIM). Es sind selbstverständlich von den Providern ebenso preiswerte Einsteigerpakete, ohne die meist bereits obligatorische Telefonflatrate erhältlich.


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BYOD in der Firma- muss man als Mitarbeiter deshalb immer erreichbar sein?

BYOD in der Firma- muss man als Mitarbeiter deshalb immer erreichbar sein?

Immer mehr Firmen setzen auf BYOD, was nichts anderes bedeutet, als dass man seine privaten Geräte mit in die Firma bringen darf. Aber hat das immer nur Vorteile oder hat man auch Nachteile dadurch? So manche Mitarbeiter haben schon erzählt, sie müssten immer ansprechbereit für den Chef oder Arbeitskollegen sein. Ist das wirklich so und wie kann man sich davor schützen?

Fangen wir mal von vorne an. Bring your own Device ist noch recht frisch in Deutschland, breitet sich aber aus wie ein Virus. Dies ist nur zu verständlich, denn immerhin kann ein Mitarbeiter mit seinem Laptop oft besser umgehen, als mit einem Firmengerät. Auch in Sachen Tablet und Smartphone ist dies nicht anders. Und genau hier liegt ein klarer Vorteil. Man kann als Arbeitnehmer so viel schneller arbeiten und dem Chef imponieren. Aber hat man erst einmal seine Handynummer weitergegeben, muss man Angst haben, ständig angerufen zu werden. Aber hier kann man klare Regeln aufsetzen. Entweder bezahlt der Chef den Bereitschaftsdienst, wenn man laufend an sein Handy soll und den Kollegen oder aber dem Chef helfen soll oder man einigt sich klar darauf, dass man die Firmennummer ignoriert, sobald man das Firmengebäude verlassen hat. Meistens akzeptiert der Chef dies, denn jeder Mitarbeiter hat natürlich ein Recht auf den regulären Feierabend. Manchmal ist es aber auch so, dass ein Chef argumentiert, dass der Mitarbeiter eine leichtere Arbeitsweise nutzt, wenn er seine Geräte mitbringt und daher auch bis zu einer gewissen Zeit erreichbar sein muss oder soll.
Wichtig ist, ob nun Mitarbeiter oder Chef, dass man vorab alles Wichtige klärt, wenn man BYOD ins Unternehmen einführt. Immerhin schützt man sich so vor großen Schwierigkeiten, die durchaus in der nächsten Zeit auftreten können. Denn BYOD ist nicht immer rechtlich perfekt abgesichert und es wird ständig zu Fragen kommen oder aber auch zu Streitereien. Umso besser man sich absichert, desto weniger Probleme gibt es auch.


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Bring your own Device - Nachteile aus Arbeitnehmersicht

Bring your own Device - Nachteile aus Arbeitnehmersicht

Auch für Arbeitnehmer bringt der Trend Nachteile, diese spiegeln sich teilweise in den Vorteilen der Arbeitgeber wider.So ist die ständige Erreichbarkeit für den Arbeitnehmer vorteilhaft, für den Arbeitnehmer allerdings nicht. Auch könnte es dazu führen, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlang ständig erreichbar zu sein, was dieser vermutlich nicht möchte. Gerade im Ausland kann das zu Problemen führen: Wenn der Arbeitnehmer ein Firmenhandy gestellt bekommt und dies im Ausland nutzt, ist geklärt, dass der Arbeitgeber die Kosten für Roaming übernimmt. Nutzt der Arbeitnehmer im Gegensatz dazu aber sein privates Smartphone, so ist unsicher, wer welche Kosten übernimmt, denn häufig ist nicht klar abgrenzbar, welche Kosten privat und welche dienstlich entstanden sind.

Auch vermischt sich privat und dienstlich leicht, wenn der Mitarbeiter dauerhaft erreichbar sein soll, dies kann dazu führen, dass ein Mitarbeiter nicht mehr richtig abschalten und sich erholen kann. Dies wiederum kann zu Motivations- und Produktivitätsverlust führen.


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Chancen für BYOD? Kostenfalle Roaming soll EU-weit abgeschafft werden

Chancen für BYOD? Kostenfalle Roaming soll EU-weit abgeschafft werden

Sofern Arbeitgeber auf den BYOD Trend setzen, war gerade die Erreichbarkeit im Urlaub ein willkommener Benefit. Lange Zeit war das Roaming eine unüberschaubare Kostenfalle für die Arbeitnehmer, die Ihre "Devices" im Urlaub für den Arbeitgeber auf Empfang hatten. Wer im Urlaub telefonierte, mal eben ein paar Fotos vom Strand nach Hause schickte oder gar im Internet surfte wurde oft mit einer horrenden Rechnung konfrontiert. Bereits seit 2007 wurden die preislichen Obergrenzen daher in der EU gesetzlich festgelegt und jährlich gesenkt. Nun ist geplant, die Roaming-Kosten insgesamt innerhalb der EU abzuschaffen. 

Sinkende Preise dank EU


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Datenschutz und BYOD

Datenschutz und BYOD

Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht kann es zu Schwierigkeiten bei Bring your own Device kommen. Anforderungen an den Datenschutz gibt es in Bezug auf die Zugriffskontrolle auf Unternehmensdaten, sowie im Umgang mit privaten Daten.

Daher muss aus datenschutzrechtlicher Sicht bei der Verarbeitung von Daten der Nutzer erfasst werden aufgrund von Vorschriften zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, auf der anderen Seite jedoch ist der Arbeitgeber nicht berechtigt die bei der privaten Nutzung angefallenen personenbezogenen Daten zu kontrollieren. Denn grundsätzlich setzt die Verarbeitung personenbezogener Daten die Einwilligung des Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis voraus. Beide gelten nur für das jeweilige Unternehmen


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