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Zugriffsmöglichkeiten auf private Endgeräte - Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bring Your Own Device (BYOD)

Zugriffsmöglichkeiten auf private Endgeräte - Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bring Your Own Device (BYOD)

BYOD ist ein internationaler Trend, der zunehmend auch in deutschen Unternehmen Einzug hält. Der Begriff bezeichnet den Umstand, dass Mitarbeitern erlaubt wird, anstelle firmeneigener Laptops/Notebooks, Tablet-PCs und Smartphones, private Geräte einzusetzen. Der Trend, Privateigentum zu betrieblichen Zwecken einzusetzen, ist nicht neu. Auch andere Gegenstände werden bereits seit längerer Zeit auf Geheiß des Arbeitgebers dienstlich mitgeführt und eingesetzt. Als Beispiel dient der private PKW, der auch als Dienstfahrzeug eingesetzt wird. In Bezug auf Mobilgeräte ergeben sich jedoch neue rechtliche Fragen, insbesondere aus dem IT- und TK-Recht sowie aus dem Datenschutzrecht.

 


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Mobiles Internet mit LTE

Mobiles Internet mit LTE

Mobiles Surfen für unterwegs mit dem Tablet, Laptop oder dem Smartphone, wird zunehmend beliebter. Dank LTE, einer neuen Technik, wird die mobile Internetverbindung nicht nur immer schneller, sondern ist für alle Anwender bezahlbar geworden.

LTE als blitzschnelle Alternative zu HSPA, UMTS und DSL
"LTE" ist die Abkürzung für Long-Term-Evolution. Die innovative Technik ist nicht nur extrem leistungsfähig, sondern bietet zudem viele Vorteile gegenüber DSL, UTMS und HSPA (3G). Besonders in ländlichen Gebieten, in denen bisher keine Internetverbindung möglich war, ist ein LTE-Vertrag meist die einzige Alternative. Aufgrund der heutigen bereits hohen realisierbaren Downloadraten wird LTE häufig als mobiles VDSL bezeichnet. VDSL ist die Nachfolgetechnologie von DSL und bietet Downloadgeschwindigkeiten von 50 bis zu 100 MBit/s. Mit einer LTE-Verbindung können mobile Nutzer mit 150 MBit/s im World Wide Web surfen. Wie schnell eine Internetverbindung im Endeffekt ist, hängt immer von den örtlichen Gegebenheiten ab. Gewisse Abweichungen sind immer möglich. 

LTE - Vermarktung in Deutschland
Für alle Menschen, die auf dem Land wohnen, wo DSL nicht verfügbar ist, und für diejenigen, die mit mobilen Endgeräten unterwegs surfen möchten, gibt es inzwischen zahlreiche passende LTE-Verträge. Im Angebot sind Pakete, die speziell den persönlichen Vorlieben und individuellen Surfgewohnheiten der Anwender angepasst sind. Die LTE-Verträge werden mittlerweile als Komplettpakete für Telefon- und Internetnutzung zu fairen Preisen angeboten.

LTE - Verfügbarkeit in Deutschland
Obwohl LTE (4G) noch nicht lange auf dem Markt angeboten wird, beträgt die Netzverfügbarkeit bereits bis zu 50 Prozent. Die Provider haben angekündigt, in den Ausbau des Netzes zu investieren, um LTE bundesweit in der BRD flächendeckend anbieten zu können. 

LTE - Standard- und Spezialtarife
Neben herkömmlichen Tarifen und Flatrates werden in Deutschland darüber hinaus spezifische LTE-Verträge für die mobile Internetnutzung mit einem Surfstick oder einem Tablet angeboten (z.B. bei Vergleichsportal PremiumSIM). Es sind selbstverständlich von den Providern ebenso preiswerte Einsteigerpakete, ohne die meist bereits obligatorische Telefonflatrate erhältlich.


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Mittelstand: Vor- und Nachteile von Bring your own Device

Mittelstand: Vor- und Nachteile von Bring your own Device

Nicht nur in Großunternehmen wird Bring your own Device immer beliebter, ebenso auch in kleineren und mittelständischen. In diesen stehen an erster Stelle die Reduzierung von Kosten, so auch die für mobile Endgeräte. Auch wünschen sich einige Mitarbeiter, dass sie ihre privaten Endgeräte am Arbeitsplatz einsetzen dürfen. Dennoch gibt es nicht nur Vorteile, sondern ebenso Nachteile.

Vorteile:


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Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 6

Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 6

Wie bereits angekündigt, folgen im letzten Teil meiner Blogreihe zu meiner Masterthesis die Phasen Umsetzungsstrategie, Pilotprojekt und Rollout, sowie Anpassung der IT-Strategie.

 


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Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 5

Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 5

Ausgehend von der Literaturanalyse und den Ergebnissen der empirischen Untersuchung habe ich im letzten Teil meiner Masterthesis eine Handlungsempfehlung für kleine und mittlere Unternehmen für die Einführung von Bring your own Device gegeben. Ziel Empfehlung sind erste Schritte unter besonderer Beachtung der Anforderungen und Voraussetzungen.

Viele Mitarbeiter, gerade die jungen, haben den Wunsch nach neuer bzw. aktueller Hard- und Software. Dies ist eine Herausforderung für die Unternehmen, da nicht jeder Mitarbeiter auf Anhieb mit neuer Technik klar kommt. Daher würde es sich für Unternehmen anbieten, dass sie es akzeptieren, wenn die jüngeren Mitarbeiter ihre eigenen Endgeräte mitbringen. Dies ist jedoch, wie bereits beschrieben, aus rechtlicher und IT Sicherheitssicht ein größeres Problem. Daher sollten die Unternehmen einen geeigneten Mittelweg finden, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern, und sich aber auf der anderen Seite nur mit geringen rechtlichen / sicherheitstechnischen Anforderungen auseinander setzen zu müssen.


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