Wer heute über die IT-Steuerung eines Kreditinstituts spricht, kommt an einem Begriff nicht vorbei: BAIT – die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT. Hinter dem Kürzel verbirgt sich kein weiteres Technik-Dokument für Spezialisten, sondern eine klare Erwartungshaltung der Aufsicht an das gesamte Haus: IT ist nicht länger „Unterstützung“, sie ist Produktionskern. Damit verschiebt sich die Verantwortung aus dem Serverraum in die Chefetage. BAIT beschreibt das Betriebssystem, auf dem eine Bank ihre IT sicher, beherrscht und prüfbar organisiert – von der Strategie über den Betrieb bis zur Auslagerung. Wer BAIT richtig liest, erkennt, dass es nicht um hübsche Policies geht, sondern um gelebte Routinen, um nachweisbare Wirksamkeit und um die Fähigkeit, in der Krise reproduzierbar zu handeln. Dieser Beitrag ordnet BAIT in den aufsichtsrechtlichen Kontext ein, erläutert die gemeinsame Logik hinter Governance, Risiko, Sicherheit, Berechtigungen, Entwicklung, Betrieb und Auslagerungen und zeigt, welche Schritte Institute jetzt konkret gehen sollten, damit „BAIT-konform“ nicht auf Papier, sondern im Alltag funktioniert.
Warum BAIT? Von der Technikinsel zum Steuerungsmodell
Die Ausgangslage ist einfach: Banken sind digital getriebene Organisationen. Wertschöpfung, Kundenschnittstellen, Zahlungsverkehr, Handel, Meldewesen – alles hängt an Anwendungen, Datenflüssen und Dienstleistern. Fehler in der IT sind keine isolierten Störungen mehr, sondern Geschäftsrisiken. BAIT ist die Antwort darauf. Die Anforderungen verankern IT-Strategie und -Risiko im Herzen der Gesamtsteuerung, verzahnen Informationssicherheit mit Projekt- und Betriebsdisziplin und machen die Auslagerungssteuerung zur Pflichtaufgabe des Managements. Das Regelwerk ist dabei ausdrücklich prinzipienorientiert: Die Aufsicht schreibt kein starres Rezept vor, sondern Ziele und Mindeststandards. Wie ein Institut diese Ziele proportional zu Größe, Komplexität und Risikoprofil erreicht, muss es selbst tragfähig gestalten – und im Zweifel der Prüfung standhalten.
